1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Ab wann greift die Patientenverfügung bei Covid-19?

"Finanztest" Ab wann greift die Patientenverfügung bei Covid-19?

Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr selbst über bestimmte medizinische Behandlungen entscheiden zu können. Patientenverfügungen bringen dann Sicherheit - und Entlastung im Ernstfall.

09.11.2020, 23:01
Silvia Marks
Silvia Marks dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) – Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden sollen, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist. Etwa, ob man in einer bestimmten Krankheitssituation künstlich beatmet und ernährt werden möchte.

Eine Behandlung wegen der Krankheit Covid-19 ist zunächst aber grundsätzlich kein Anwendungsfall für eine Patientenverfügung – und zwar auch nicht bei einem künstlichen Koma, wie die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 12/20) berichtet.

Künstliches Koma bei Covid-19

Die Langzeitnarkose sei Voraussetzung für die maschinelle Beatmung als letztes Mittel bei einem schweren Verlauf. Diese Behandlung sei jedoch weiterhin darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig ist - in aller Regel habe der Patient nach Aufklärung durch die Ärzte der Beatmung auch zugestimmt.

Dennoch kann die Patientenverfügung in diesem Fall wichtig werden – nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass die Beatmung wohl keinen Erfolg bringt und der Patient "aller Wahrscheinlichkeit nach" das Bewusstsein nicht wieder erlangt. Dann müssten die Ärzte für die Weiterbehandlung ein neues Therapieziel festlegen.

"Gibt es für den Patienten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, können Ärzte dann auf Grundlage der Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden", erläutert die Medizinrechtlerin Petra Vetter aus Stuttgart in "Finanztest".

Legt die Patientenverfügung also fest, dass in so einer Krankheitssituation auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll, könnten Ärzte mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters diesem Wunsch folgen.

Sicherheit und Entlastung

Grundsätzlich können Menschen in einer Patientenverfügung genau regeln, in welcher Krankheitssituation sie welche medizinischen Behandlungen ablehnen oder in Ordnung finden. Das entlastet auch Angehörige, weil diese sonst die Entscheidung treffen müssten, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Gut zu wissen: Erst wenn sie schriftlich mit Datum und Unterschrift vorliegt, wird die Verfügung rechtsverbindlich. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo das Dokument zu finden ist – um es im Ernstfall den Ärzten vorlegen zu können.

Der Verfasser kann die Verfügung jederzeit ändern. Im Zweifel geht dies auch mündlich. Ein Widerruf bestimmter Entscheidungen ist zudem durch "schlüssiges Verhalten" möglich, berichtet Finanztest. Das kann ein Kopfnicken sein. Die Experten betonen: Solange man einwilligungs- und entscheidungsfähig sei, komme es auf den aktuellen Willen an.

© dpa-infocom, dpa:201109-99-271414/4

Gesundheitsministerium: Textbausteine zur Patientenverfügung