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Tipp für Wohnungssuchende Bei zu hoher Miete nicht auf Senkung spekulieren

Gerade in den deutschen Großstädten sind die Wohnungen für viele Mieter kaum noch bezahlbar. Dennoch kommt es bei Neuvermietungen oft zu einer unerlaubten Erhöhung. Bertoffene können eine Senkung fordern. Doch ist es clever, sie vorab einzukalkulieren?

24.01.2019, 13:13

Hamburg (dpa/tmn) - Gegen eine zu hohe Miete können Verbraucher mit einer Rüge vorgehen, auch nach der Vertragsunterschrift für eine neue Wohnung. Vielleicht kommt da der Gedanke, die Wohnung, die über dem eigenen Budget liegt, einfach anzumieten - in der Hoffnung, dass die Miete noch sinkt.

Von so einem Vorgehen rät jedoch Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg ab. Anmieten sollte man eine Wohnung immer nur, wenn man auch die hohe Miete zahlen kann.

Danach gilt aber: schnell handeln und prüfen, ob die Miethöhe tatsächlich zu hoch und damit nicht gerechtfertigt ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Rüge stehen Mietern Rückforderungen zu. Bedeutet: Jeder Monat, an dem man das nicht macht, ist verloren. Häufig gelingt ein Nachweis für eine zu hohe Miete aber nur mit fachlicher Expertise.

Die Mietpreisbremse, die oft in Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkt gilt und die seit 1. Januar verschärft ist, hilft laut Chychla Mietern wenig. Die Regeln sind seiner Einschätzung nach "total kompliziert". Da steige keiner mehr durch.

Einer Studie zufolge hat die Mietpreisbremse die Mietexplosion in den gut drei Jahren seit ihrer Einführung leicht abgemildert. Allerdings liegt der Effekt nur in einer Größenordnung von zwei bis vier Prozent, wie Studienautor Claus Michelsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sagte. Ohne Mietpreisbremse wären Bestandsmieten in beliebten Wohngegenden also zwei bis vier Prozent höher.

Zugleich führte die Preisbremse laut DIW dazu, dass die Mieten für Neubauten, die von der Regelung ausgenommen sind, stärker als zuvor anzogen. Durchschnittsverdiener können es sich einer Studie zufolge kaum noch leisten, eine Neubauwohnungen zu mieten. In vielen Städten müssten sie mehr als 27 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete aufbringen, ergab die Datenauswertung des Immobilienmarktspezialisten Empirica im Auftrag des ARD-Magazins "Panorama". Ein Wert über 27 Prozent gilt Experten als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld für die sonstige Lebensführung übrig bleibt.

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt, um die rasant steigenden Mieten in beliebten Wohngegenden einzudämmen. Ihr Kern ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Mieterverbände kritisieren, dass sich viele Vermieter nicht an die Regelung halten. Auch Kommunalverbände zweifeln an der Wirkung.

Seit Einführung der Preisbremse sind Dutzende Mieter - vor allem in Berlin - gegen ihre Vermieter vor Gericht gezogen. In etwa drei von vier Verfahren waren sie laut Justizministerium zumindest teilweise erfolgreich. Nach einer Auswertung aller von den Gerichten veröffentlichten Verfahren konnten die Kläger ihre Miete dadurch im Schnitt um 167 Euro mindern, im Extremfall sogar um 650 Euro.