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Weicher Klang Marie und Maximilian bei Babynamen 2017 ganz vorn

Bei den Namen ihrer Neugeborenen sind Eltern im Norden und Osten innovativer als im Rest von Deutschland. Alles in allem sind weich klingende Vornamen beliebt - bei Jungen und Mädchen.

Von Andrea Löbbecke, dpa 03.05.2018, 10:42

Wiesbaden (dpa) - Eltern haben ihre Babys 2017 am häufigsten Marie und Maximilian genannt. Bei den Top Ten der beliebtesten Vor- und Zweitnamen gab es im Vergleich zum Vorjahr insgesamt wenig Bewegung, wie eine Auswertung der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden ergab.

Auf den zweiten Plätzen landeten - wie bereits im Vorjahr - Sophie und Alexander. Neu in die Spitzengruppe rückten nur Luisa und Felix auf, sie verdrängten Johanna und Luca auf Platz 10.

Die GfdS wertete die Daten von rund 700 Standesämtern aus und erfasst nach eigenen Angaben 87 Prozent aller vergebenen Namen. Wird lediglich auf den Erstnamen geschaut, dann landen Emma und Sophia sowie Ben und Paul vorne. Ein Kind erhielt 2017 Durchschnitt 1,44 Namen.

"Nach unseren Beobachtungen sind kurze, männliche Vornamen mit einem weichen Klang weiter sehr beliebt", sagt Annika Hauzel, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der GfdS. "Damit nähern sich die Namen von Jungen und Mädchen immer mehr an." Beispiele seien Leon, Elias oder Noah, bei denen die Vokale ebenso dicht beieinander stehen wie bei Mia oder Luisa. Dagegen seien Namen mit vielen Konsonanten wie Brigitte oder Gerhard nur noch selten neu auf den Spielplätzen vertreten.

Nach den Auswertungen der Sprachforscher sind die Eltern im Osten und im Norden von Deutschland experimentierfreudiger als der Rest der Nation. So unterscheide sich in Ostdeutschland etwa die Hälfte der Namen von der Gesamtliste, wie GfdS-Geschäftsführerin Andrea-Eva Ewels erläutert. "Und dabei handelt es sich nicht etwa um Mandy oder Kevin, sondern um ganz traditionelle Namen aus Großmutters Zeiten wie Carl, Charlotte oder Emil." In Norddeutschland finden sich typischerweise häufig Fin, Henri oder Ida.

"Mit der Globalisierung ist die Vielfältigkeit der Namen gewachsen", sagt GfdS-Namensexperte Lutz Kuntzsch. So meldeten sich häufiger Standesbeamte bei der GfdS, weil sie Fragen zu einem syrischen, afrikanischen oder asiatischen Namen haben. Manchmal helfe eine Anfrage beim Goethe-Institut in dem jeweiligen Land, erzählt Kuntzsch. So habe sich beispielsweise geklärt, dass Boating in der Mongolei ein weit verbreiteter Name sei - und auch die deutschen Behörden gaben grünes Licht.

Ein Elternpaar aus Kassel scheiterte dagegen 2017 am Amtsgericht mit dem Wunsch, sein Kind Lucifer zu nennen, weil eine beliebte Serienfigur so heißt. "Auch wir hatten Bedenken", sagt Ewels. Lucifer bedeute zwar "Lichtträger", stehe jedoch vielmehr als Synonym für den Teufel. Die Kasseler Eltern ließen sich nach den Wortes eines Gerichtssprechers umstimmen und nannten den Sohn Lucian.

Auch für die Vornamen Batman, vom Meer und Pinocchio konnten sich die Namensexperten 2017 nicht erwärmen, durchgewunken wurden dagegen Cartier, Pacino und Chaplin. Dabei entscheidet nicht der Geschmack der GfdS-Mitarbeiter, sondern vielmehr, ob sich für die Wunschnamen beispielsweise historische Belege finden.

Die GfdS veröffentlicht seit 1977 jährlich eine Liste der beliebtesten Vornamen. Die Gesellschaft wird von der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz der Länder gefördert. Auch der Hobby-Namensforscher Knud Bielefeld aus Schleswig-Holstein gibt regelmäßig Namenslisten heraus. Nach seinen Angaben erfasst er dazu die Namen von rund einem Viertel der Babys.

Hier die Top Ten für Mädchen und Jungen (in Klammern die Platzierung des Jahres 2016):

Mädchen:

1. Marie (1)

2. Sophie/Sofie (2)

3. Maria (4)

4. Sophia/Sofia (3)

5. Emilia (6)

6. Emma (5)

7. Hannah/Hanna (9)

8. Anna (8)

9. Mia (7)

10. Luisa/Louisa (11)

Jungen:

1. Maximilian (3)

2. Alexander (2)

3. Paul (4)

4. Elias (1)

5. Ben (7)

6. Noah (9)

7. Leon (5)

8. Louis/Luis (6)

9. Jonas (8)

10. Felix (12)

Personenstandsgesetz

Eltern können Vornamen des Kindes binnen Monatsfrist nachreichen

Wer nach der Geburt seines Kindes immer noch nicht weiß, wie es heißen soll, muss sich nicht stressen. Laut Personenstandsgesetz muss das Standesamt zwar binnen einer Woche über die Geburt informiert werden. Einen Namen müssen Eltern dabei aber noch nicht präsentieren. Statt einer Geburtsurkunde erhalten sie dann erstmal eine Geburtsbescheinigung. Mutter und Vater haben laut Paragraf 22 danach einen Monat Zeit, den Vornamen mündlich oder schriftlich nachzureichen.

Steht der Geburtsname nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht fest, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht zu melden. Das Gericht bestimmt dann einen Elternteil, der den Namen festlegen soll.