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Urteil der Verfassungsrichter Rundfunkbeitrag rechtens, aber einige Zahler benachteiligt

Seit Jahren wehren sich Kritiker der Öffentlich-Rechtlichen gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Jetzt gibt das Bundesverfassungsgericht dem Modell seinen Segen. Dass Menschen mit zwei Wohnungen doppelt zahlen, missfällt den Richtern aber. Was bedeutet das für Verbraucher?

18.07.2018, 15:54

Karlsruhe (dpa) - Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden.

Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. Seit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht, zum Beispiel weil ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt.

Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnsitz: Befreiung online möglich

Wer einen Zweitwohnsitz hat, kann sich für diesen nun vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. So lässt sich eine doppelte Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden. Das Formular zur Befreiung erhält man laut dem zuständigen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bei den zuständigen lokalen Behörden oder online. Hier wird das Formular ausgefüllt, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und mit Nachweisen postalisch versandt. Über die Homepage www.rundfunkbeitrag.de gelangt man zum Reiter "Befreiung/Ermäßigung beantragen".

Allerdings ist derzeit noch keine Auswahlmöglichkeit des entsprechenden Kriteriums zur Freistellung bei einem Zweitwohnsitz gegeben (Stand 18.7.). Diese soll laut Angaben des Beitragsservices aber zeitnah bereitgestellt werden.