Erbschaftssteuer bei Lebensversicherung
München (dpa/tmn) ● Paare können durch eine geschickte
Ausgestaltung der Lebensversicherung die Erbschaftssteuer umgehen. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin. Lebensversicherungen seien oft so gestaltet, dass der Versicherungsnehmer zugleich die versicherte Person ist. In dieser
Konstellation werde im Todesfall aber in der Regel Erbschaftssteuer
fällig. Besonders für unverheiratete Paare ist das ungünstig, denn bei ihnen sind die Freibeträge gering. Damit die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall steuerfrei bleibe, könnten sich die Partner gegenseitig versichern. So könne etwa ein Partner als Versicherungsnehmer einen Vertrag abschließen, für den er die Prämien bezahlt und bei dem er Begünstigter im Todesfall ist. Versicherte Person sei aber der Lebenspartner. Im Todesfall zahle die Versicherung die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer aus. Erbschaftssteuer
werde in diesem Fall nicht fällig.