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Automobilindustrie Für VW geht Dieselgate in USA weiter

Wolfsburger Konzern unterliegt vor Berufsungsgericht / Weitere Milliardenstrafen möglich

Von Hannes Breustedt 02.06.2020, 23:01

Anchorage/Leipzig (dpa) l Volkswagen muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den USA befürchten. Ein Berufungsgericht entschied am Montag (Ortszeit), dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlungen öffnen.

Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu „atemberaubenden Belastungen“ führen könne. VW wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Widerspruch zu anderer US-Rechtsprechung stehe. Das Unternehmen kündigte an, sich energisch verteidigen und den Fall erneut prüfen lassen zu wollen – notfalls vom Obersten US-Gerichtshof Supreme Court. VW hatte im September 2015 Abgasmanipulationen in großem Stil eingeräumt. Für den Skandal verbuchte der Konzern bereits Kosten in Höhe von 31,3 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in den USA.

Volkswagen war in der „Dieselgate“-Affäre wegen umweltrechtlicher Verstöße von den Bezirken Salt Lake County in Utah und Hillsborough County in Florida verklagt worden. Sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, könnten die Bezirke theoretisch Schadenersatz in Milliardenhöhe von dem Autohersteller fordern. Laut US-Richter Charles Breyer, der 2018 in erster Instanz zugunsten von VW entschieden hatte, könnten sich die Belastungen für das Unternehmen auf Basis der regionalen Bußgeldkataloge in den beiden Bezirken potenziell auf bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen.

Die Klagen beziehen sich nicht nur auf die US-Tochterfirma der Marke VW, sondern auch auf die zum Konzern gehörenden Hersteller Audi und Porsche, bei denen ebenfalls mit Hilfe einer speziellen Abschalteinrichtung („Defeat Device“) Abgaswerte nach unten frisiert wurden. Zudem befindet sich unter den von den US-Bezirken Beschuldigten der deutsche Zulieferer Bosch, der die Manipulationssoftware geliefert haben soll.

Für VW galt die Abgasaffäre in den USA – abgesehen von einem anhaltenden Konflikt mit der Börsenaufsicht SEC – eigentlich längst als abgehakt. Der Konzern gab dort vor Gericht ein Schuldgeständnis ab und wurde nicht nur zivilrechtlich mit enormen Sanktionen belegt, sondern zahlte auch eine Milliardenstrafe wegen strafrechtlicher Vergehen. Gegen mehrere mutmaßlich Verantwortliche – darunter Ex-Konzernchef Martin Winterkorn – liegen Strafanzeigen und Haftbefehle der US-Justizbehörden vor. Zwei frühere VW-Mitarbeiter wurden bereits zu jahrelangen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt.

Auch in Deutschland geht Dieselgate weiter. Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren, geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor ((BVerwG 10 B 18.19). Im dem Verfahren hatte der Verband verlangt, Unterlagen aus der Untersuchungskommission Volkswagen einsehen zu dürfen, die das Verkehrsministerium eingesetzt hatte. Die Kommission sollte untersuchen, ob VW bewusst Umweltstandards umgangen hatte.