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Hordorf-Zugunglück mit zehn Toten - Lokführer-Urteil rechtskräftig

06.08.2013, 14:41

Magdeburg - Rund acht Monate nach Ende des Prozesses um das schwere Zugunglück von Hordorf mit 10 Toten und 22 Verletzten ist das Urteil gegen den Lokführer rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision zweier Nebenkläger gegen die einjährige Bewährungsstrafe für den heute 42-Jährigen als unzulässig und unbegründet verworfen, teilte das Magdeburger Landgericht am Dienstag mit. Ein dritter Nebenkläger hatte seine Revision schon vorher zurückgezogen.

Der Prozess vor dem Landgericht Magdeburg war Ende November 2012 mit einem Schuldspruch gegen den Lokführer zu Ende gegangen. Das Gericht war überzeugt, dass er das schwere Zugunglück bei Hordorf in der Magdeburger Börde verursacht hat, bei dem am 29. Januar 2011 ein Güterzug und eine Regionalbahn nahezu ungebremst ineinander fuhren. Der Lokführer des Güterzuges habe zum Unfallzeitpunkt menschlich versagt und zwei Haltesignale überfahren, hieß es in der Urteilsbegründung. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung in 10 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Der Mann hatte am Unglückstag einen rund 2600 Tonnen schweren Güterzug durch die Dunkelheit und dichten Nebel gesteuert. Auf eingleisiger Strecke prallt er frontal mit dem Personenzug zusammen. Zuvor hatte der Mann laut dem Gericht zwei Signale überfahren, an denen er seinen Zug hätte stoppen müssen. Warum das nicht geschah, blieb ungeklärt. Der Lokführer hatte dazu geschwiegen. In der mit 32 Menschen besetzten Regionalbahn wurden der Zugführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste getötet. 22 Menschen wurden verletzt, viele davon schwer. Der Lokführer, der allein in dem Güterzug fuhr, erlitt leichte Verletzungen.