Seit eine Stendalerin in einer Behinderteneinrichtung lebt, muss sie auf diese Hilfe verzichten Pflegebett: Wer übernimmt die Kosten?
Ein Pflegebett würde ihr das Leben erheblich erleichtern: Die weitgehend bewegungsunfähige junge Frau aus dem Landkreis Stendal könnte sich daran hochziehen und auch die Stellung von Kopf- und Fußteil mithilfe der Elektrik selbst verändern. Doch seit sie in einer Behinderteneinrichtung lebt, will niemand die Kosten für ein solches Pflegebett übernehmen.
Die Eltern haben schon andere Hilfsmittel aus eigener Tasche bezahlt, für das Pflegebett der Tochter aber fehlen ihnen die finanziellen Mittel. Unverständlich ist ihnen, dass ein solches Bett von der Krankenkasse gestellt wurde, solange das Mädchen zu Hause betreut wurde. Bei deren Umzug in das Bodelschwingh-Haus in Wolmirstedt aber durfte es nicht mitgenommen werden, sondern wurde wieder abgeholt.
"Die Einrichtung kann auch kein Pflegebett zur Verfügung stellen und die Krankenkasse hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt", schrieb die Mutter. "Wer könnte unserer Tochter helfen?", fragte sie. Auch ein altes, ausrangiertes wäre doch noch brauchbar, zumal die Matratze noch vorhanden sei. Anders als bei der häuslichen Pflege sei die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegekasse in diesem Fall nicht der Kostenträger, informierte nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes die Barmer GEK Mitte. Das Bodelschwingh-Haus, in dem die Versicherte jetzt lebt, ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe und muss daher selbst für die entsprechende Ausstattung der Wohnräume sorgen.
"Wir bieten Menschen mit Behinderung ein Zuhause, sind aber kein Pflegeheim oder Ähnliches", kam als Antwort von der Wohnstätten gGmbH der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Stiftung. "Die Beschaffung von Hilfs- und Heilmitteln nach SGB V ist nicht Bestandteil der von uns erbrachten Leistung." Man sei aber durchaus vertraut mit dem Problem, dass die Kassen zunehmend versuchen, Kosten an andere Leistungsträger abzutreten. "Wir sind jeder Zeit bereit, die Betroffene bei ihren Bemühungen zu unterstützen und halten es für absolut bedauerlich, dass es den Angehörigen so schwer gemacht wird", so die Behinderteneinrichtung, die selbst jedoch nicht weiterhelfen könne, "da hier ganz klar die Krankenkasse der Ansprechpartner ist."
Da diese auch verneint, wer ist dann zuständig? Denn der Streit zwischen den Kostenträgern hilft der behinderten jungen Frau nicht, das von ihr benötige Pflegebett zu bekommen. Gibt es zur Klärung des Streits eine gesetzliche Grundlage?, hofften wir beim Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt zu erfahren.
Leider nein, mussten wir zur Kenntnis nehmen. Die Antwort auf diese Frage, zu der es keine bundeseinheitlichen Regelungen gebe, sei also nicht ganz einfach und bedürfe des Mitwirkens verschiedener Akteure. So habe die Barmer-Krankenkasse einen Vertrag mit dem Bodelschwingh-Haus in Wolmirstedt. Darin sei geregelt, ob ein Bett zur Verfügung gestellt werden kann. "Jede Krankenkasse verhandelt ihre Verträge mit den Heimen einzeln, da gibt es keinen einheitlichen Verfahrensweg. Es kann also durchaus sein, dass Kasse A ein Pflegebett genehmigt, Kasse B dies jedoch nicht tut", so die Auskunft aus dem Ministerium.
Generell gelte, dass Behindertenheime tatsächlich keine Pflegebetten vorhalten müssen. Daher sei es wahrscheinlich, dass in dem konkreten Vertrag mit dem Heim auch kein Pflegebett vorgesehen sei. Die Krankenkasse hingegen müsse bezüglich des Bettes eine Einzelfallprüfung durchführen. Führe diese zu einer Ablehnung, könne die Familie eine Aufklärung des Sachverhalts über das Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen.
Bevor ein solches Schreiben dorthin geht, prüft die Krankenkasse den Fall selbst nochmals. Das Ergebnis: "Wir können und dürfen die Kosten für das Pflegebett nicht übernehmen." Also muss die junge Frau, die wegen ihrer Behinderung nicht laufen, stehen und auch nicht selbständig sitzen kann, weiter darauf verzichten, dass ihr Leben durch ein Pflegebett erträglicher wird? Es könnte auch ein Antrag bei der Sozialagentur gestellt werden, hatte das Sozialministerium mitgeteilt, und offenbar selbst dort schon einige Recherchen veranlasst. Denn vom Sozialamt des heimatlichen Landkreises könnte womöglich die Kostenübernahme erfolgen. Dafür müsse dort aber erst einmal ein Antrag vorliegen. "Für uns waren immer nur Krankenkasse und Heim die Ansprechpartner", berichtete die Mutter. Dass das Sozialamt unter Umständen helfen könne, habe sie nicht gewusst und es habe sie vorher auch niemand darauf hingewiesen.
Inzwischen aber hat sich diese Behörde von selbst bei den Eltern gemeldet und mitgeteilt, welche Unterlagen noch benötigt werden. Sobald diese vorliegen, wird von Amts wegen entschieden, ob in diesem Fall ein Pflegebett notwendig sei. "Wird eine Notwendigkeit zuerkannt, sollte die Kostenübernahme kein Problem mehr sein", kam als optimistische Auskunft aus dem Sozialministerium.