Sicherheit im Erbrecht seit 01.01.2012 Zentrales Testamentsregister
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt. Wer ein Testament errichtet hat, möchte sich aber auch darauf verlassen können, dass sein Testament im Fall seines Todes gefunden wird. Nur so kann der letzte Wille berücksichtigt werden.Zu diesem Zweck betreibt die Bundesnotarkammer seit dem 1.Januar 2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Im Testamentsregister wird vermerkt, wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert. Für den Erblasser bedeutet dies die Gewissheit, dass sein letzter Wille aufgefunden und berücksichtigt wird. Im Register werden Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort und zur Urkunde erfasst. Der Inhalt der Verfügungvon Todes wegen wird jedoch nicht in das Register aufgenommen.Abgefragt werden kanndas Register im Übrigen nur vonNotaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion. Durch elektronische Kommunikationswegewerden die Nachlassverfahren mit dem Testamentsregisterschneller, effizienter und sicherer durchgeführt. Gleichzeitig erreicht Deutschland damit den europäischen Standard. Zudem können Notare beider Testamentsgestaltung und-errichtung künftig noch umfassender beraten, weil ihnen mehr Informationen zur Verfügung stehen: Vorurkunden, die beispielsweise die Testierfreiheit einschränken, werden durch das Register erkannt.
www.testamentsregister.de
Steffen Kiupel, Geschäftsführerder Notarkammer Sachsen-Anhalt