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Europa- und Kommunalwahl Groß Bartensleben und Groppendorf ohne Wahllokal

Zu wenige Wahlberechtigte: Nach einem Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt braucht ein Wahlbezirk mindestens 120 Wahlberechtigte. Diese Zahl wird weder in Groß Bartensleben noch Groppendorf erreicht. Was heißt das für die Wähler zur Wahl am 9. Juni?

Von Carina Bosse 15.02.2024, 10:30
Solch ein Hinweisschild wird es zu den Europa- und Kommunalwahlen im Juni in Groppendorf und Groß Bartensleben wohl nicht  mehr geben.
Solch ein Hinweisschild wird es zu den Europa- und Kommunalwahlen im Juni in Groppendorf und Groß Bartensleben wohl nicht mehr geben. Foto: Carina Bosse

Erxleben - Zur Stimmabgabe übers Land fahren: Das wird für die Wahlberechtigten aus Groß Bartensleben und Groppendorf für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni traurige Realität.

Nach einem aktuellen Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt vom vergangenen Dezember wird es zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 9. Juni in Groß Bartensleben und Groppendorf keine Wahllokale mehr geben. Der Grund: Es gibt in beiden Ortschaften einfach zu wenige Wähler.

Unterschiedliche Wahlordnungen für die Kommunal- und die Europawahl hat das Land mit dem Runderlass vereinheitlicht. Damit müssen jetzt pro Wahlbezirk, der in der Regel ein Wahllokal umfasst, mindestens 120 Wahlberechtigte vorhanden sein, um ihn bilden zu können.

Gemeinderat ohne Stimme

Ordnungsamtsleiterin Antje Jacobs von der Verbandsgemeinde Flechtingen informierte die Mitglieder des Erxleber Gemeinderates während der jüngsten Sitzung über diese aktuelle Vorgabe des Landes. Antje Jacobs wurde während der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates zur Gemeindewahlleiterin und Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bestimmt.

Der Erxleber Gemeinderat hatte bei der vorangegangenen Wahl schon einmal einen Beschluss gefasst und sich damit – entgegen des ausgearbeiteten Entwurfes – geweigert, für die beiden kleinen Orte kein Wahllokal zu bilden. Das ginge nun mit dem Runderlass nicht mehr, so Antje Jacobs. Er regele klar die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahllokal. Dabei ginge es dem Gesetzgeber vor allem um die Wahrung des Wahlgeheimnisses, was bei einer geringen Anzahl an Wahlberechtigten nicht gewährleistet werden könne.

Das Maß aller Dinge

In Groß Bartensleben gibt es ihren Angaben zufolge aktuell lediglich 78 Wahlberechtigte, in Groppendorf mit 80 Wahlberechtigten nur wenig mehr. „120 Wahlberechtigte sind also das Maß aller Dinge zu den Kommunal- und Europawahlen“, machte Antje Jacobs vor den Gemeinderäten deutlich. Jetzt müsse zusammengelegt werden, was beim letzten Mal vom Gemeinderat noch abgelehnt worden ist.

„Was machen wir in diesem Land?“, fragte ein unzufriedenes Gemeinderatsmitglied Ottfried Dorok: „Wir bürokratisieren uns tot und verlieren vor allem Vertrauen bei den Bürgern“. Das Wahlgeheimnis zu wahren, sei das eine, aber zu welchem Preis“, so das Erxleber Ratsmitglied.

Briefwahlmöglichkeit bleibt bestehen

Per Pro-forma-Beschluss soll nun geregelt werden, dass die Groppendorfer in Hakenstedt zur Wahl gehen und die Groß Bartensleber in Klein Bartensleben. Entsprechend sollen die Wahlbezirke zusammengelegt und gebildet werden.

Die Möglichkeit der Briefwahl bleibt von dem einschränkenden Vorhaben unberührt. Dabei ist allerdings zu beachten: Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Ein Wahlschein zur Briefwahl kann bis zwei Tage vor der Wahl bis 18 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden.