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Wahlen am 9. Juni Briefwahlbüro in Genthin ist ab 13. Mai geöffnet

Erneut müssen hohe Hürden im Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Matthias Günther überwunden werden. Wahlleiterin weist auf die rechtlichen Grundlagen dafür hin.

Von Susanne Christmann 10.05.2024, 19:00
Ab Montag können Genthiner ihre Stimme per Brief abgeben.
Ab Montag können Genthiner ihre Stimme per Brief abgeben. Foto: S. Christmann

Genthin. - Am Montag öffnet das Briefwahlbüro im Genthiner Rathaus (Eingang Standesamt). Wer Unterlagen für die Briefwahl angefordert hat, kann dann seine Stimmen für die Europawahl, die Wahl des Kreistages, des Stadtrates, der Ortschaftsräte, des Ortsvorstehers für Fienerode und zur Abwahl des Bürgermeisters dort schon vor dem eigentlichen Wahltermin am 9. Juni abgeben.

Wie Wahlleiterin Carola Elsner mitteilt, hat das Briefwahlbüro zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr, am 7. Juni von 13 bis 18 Uhr. Wahlbenachrichtigungen und Personalausweis oder Reisepass sollen mitgebracht werden. Briefwahlscheine beantragen kann man auf postalischem Wege sowie über das Online-Portal der Einheitsgemeinde.

Carola Elsner weist auf die rechtlichen Grundlagen im Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister hin. Matthias Günther gelte dann als abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt und diese Mehrheit mindestens 30 Prozent aller Genthiner Wahlberechtigten beträgt, egal ob sie (ab)wählen gehen oder nicht.

Beim ersten Abwahlverfahren gegen Günther vor zwei Jahren hatten Ja-595-Stimmen zur Abwahl gefehlt. 3522 hätten es rein rechnerisch mindestens sein müssen. Zusammengekommen aber waren nur 2927 Stimmen pro Abwahl. Matthias Günther blieb also weiter im Amt. „Gerettet“ haben Günther damals jene vielen, die nicht wählen gegangen sind.

Sollte sich am 9. Juni 2024 aber die geforderte Mehrheit finden, die für eine Abwahl des Bürgermeisters stimmt, dann scheidet Matthias Günther „mit Ablauf des Tages, an dem der Wahlleiter die Abwahl bekannt gibt, aus dem Amt aus“. Das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibe vor, dass dann spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle eine Neuwahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) erfolgen müsse. Dieser bleibe dann sieben Jahre lang im Amt. Scheitert die Abwahl am 9. Juni erneut, bleibt Günther im Amt und die Neuwahl des Bürgermeisters findet planmäßig 2025 statt.