1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiteten unter Mindestlohn

DIW-Studie 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiteten unter Mindestlohn

Eigentlich darf die Lohnuntergrenze in Deutschland nicht unterschritten werden. Den DIW-Wirtschaftsforscher zufolge passiert dies dennoch öfter.

10.07.2019, 15:11
Eine Kellnerin serviert in einer Gaststätte einen Eisbecher. In Deutschland bekommen viele Beschäftigte nicht den Stundenlohn, der ihnen zusteht. Foto: Axel Heimken
Eine Kellnerin serviert in einer Gaststätte einen Eisbecher. In Deutschland bekommen viele Beschäftigte nicht den Stundenlohn, der ihnen zusteht. Foto: Axel Heimken dpa

Berlin (dpa) - Rund 1,3 Millionen Beschäftigte haben im Jahr 2017 dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge weniger als den damals gültigen Mindestlohn verdient - obwohl sie auf diesen Anspruch gehabt hätten.

"Nach wie vor bekommen in Deutschland viele Beschäftigte nicht den Stundenlohn, der ihnen zusteht", teilte DIW-Studienautor Markus Grabka, in Berlin mit. Der Mindestlohn betrug im Jahr 2017 - aktuellere Daten lagen nicht vor - 8,84 Euro die Stunde. Inzwischen liegt er bei 9,19 Euro.

Besonders oft seien Beschäftigte im Gastgewerbe, im Einzelhandel, bei persönlichen Dienstleistungen und in der Leih- und Zeitarbeit betroffen. "Frauen werden häufiger trotz Anspruchs unterhalb des Mindestlohns bezahlt als Männer."

Schon Ende Juni hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund von 1,8 Millionen Beschäftigten gesprochen, die derzeit unter dieser Lohngrenze bezahlt würden. Häufiger Grund sei, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter länger arbeiten ließen als vertraglich vorgesehen.

Das Arbeitsministerium weist auf Unsicherheiten bei den Befragungsdaten hin, die das DIW selbst einräumt. So komme das Statistische Bundesamt auf deutlich weniger Fälle von Mindestlohnunterschreitungen.

"Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass Mindestlohnunterschreitungen in erheblichem Umfang stattfinden", teilte das Ministerium auf Anfrage mit. "Das zeigt die Wichtigkeit von Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit". Dafür sei jüngst eine erhebliche Aufstockung der Personalkapazitäten auf Seiten des Zolls beschlossen worden. Ziel müsse ohnehin sein, "dass eine langfristige Beschäftigung deutlich über dem Mindestlohn vergütet wird."

"Es ist skandalös, dass der Mindestlohn bei vielen
Anspruchsberechtigten immer noch nicht ankommt", kritisierte der Sozialverband VdK am Mittwoch anlässlich der DIW-Zahlen. "Die Politik muss endlich entschlossen gegen Arbeitgeber vorgehen, die die
Mindestlohnregelungen nicht einhalten."

Grundlage für die Untersuchung des DIW waren abgefragte Daten zu vertraglich vereinbarten Stundenlöhnen sowie zu Arbeitszeiten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), einer sich jährlich wiederholenden Befragung von Privathaushalten.

Studie des DIW