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Kaum Abgaben in LuxemburgBrüssel: Steuervergünstigungen für McDonald's rechtens

Dank rechtlicher Schlupflöcher zahlte der US-Fastfood-Konzern McDonald's in Luxemburg praktisch keine Körperschaftssteuern. Alles legal, befanden nun die EU-Wettbewerbshüter. Von Steuergerechtigkeit könne aber trotzdem nicht die Rede sein.

19.09.2018, 13:57

Brüssel (dpa) - Luxemburg hat dem Fastfood-Konzern McDonald's nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter keine illegalen Steuervergünstigungen gewährt. Das Land habe nicht gegen EU-Beihilferegeln verstoßen, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.

Gerecht sei die Praxis trotzdem nicht gewesen. Die Luxemburger Regierung will die entsprechenden Gesetze nun ändern.

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2015 eine vertiefte Ermittlung eingeleitet. Sie vermutete damals, dass McDonald's in Luxemburg illegale Absprachen treffen konnte, die es dem US-Unternehmen ermöglichten, in dem Land keine Körperschaftssteuern zu zahlen. Auch in den USA zahlte McDonald's auf in Luxemburg erzielte Gewinne keine Abgaben.

Luxemburg stand bereits mehrmals wegen zweifelhafter Steuerpraktiken im Fokus der Wettbewerbshüter. Die EU-Kommission ermittelt derzeit etwa noch wegen fraglicher Regelungen für den Möbelkonzern Ikea.

Nach geltendem Beihilferecht ist es EU-Staaten in der Regel untersagt, einzelnen Unternehmen Vorteile - etwa in Form von Steuerermäßigungen - zu gewähren, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird.

In Sachen McDonald's ging es der Brüsseler Behörde zufolge jedoch zumindest aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive einwandfrei zu. Nach luxemburgischem Recht erfüllte die US-Niederlassung der McDonald's Franchising Europe demnach alle Voraussetzungen, um besteuert zu werden. Dadurch konnte Luxemburg selbst die europäische McDonald's-Tochter im Einklang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA von Steuern befreien. Nach dem US-Steuergesetz konnte das Unternehmen in den Vereinigten Staaten jedoch ebenfalls von Abgaben befreit werden. Dadurch zahlte McDonald's Europe in Luxemburg sowie in den USA praktisch keine Körperschaftssteuern.

"Die doppelte Nichtbesteuerung in diesem Fall beruht auf einer Inkompatibilität zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht und nicht auf einer Sonderbehandlung durch Luxemburg", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Demnach könnten sich rund 70 Firmen in einer ähnlichen Situation wie McDonald's wiederfinden.

"Es bleibt jedoch festzuhalten, dass McDonald's keine Steuern auf seine Gewinne entrichtet hat - und das entspricht nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit", sagte Vestager weiter.

Sie begrüße daher, dass Luxemburg Schritte eingeleitet habe, um derartige Situationen von doppelter Nichtbesteuerung künftig zu vermeiden. Die Luxemburger Regierung hatte im Juni einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. Wenn dieser vom Parlament angenommen wird, müssten Unternehmen künftig unter anderem nachweisen, dass sie bereits in einem anderen Land besteuert werden.