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Reform des Postgesetzes Postzustellung künftig nur noch an fünf Tagen?

Briefe oder Pakete werden nicht zugestellt, gehen verloren oder kommen erst nach Tagen. Kunden machen ihrem Ärger darüber zunehmend Luft. Das Wirtschaftsministerium zieht Konsequenzen. Der Postbote könnte aber künftig seltener vorbeischauen.

Von Andreas Hoenig, dpa 31.07.2019, 23:01
Die Zahl der Beschwerden etwa wegen verspäteter Pakete, falsch zugestellter Briefe und langer Wartezeiten am Schalter hatte sich laut Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf gut 12.500 mehr als verdoppelt. Foto: Sebastian Kahnert
Die Zahl der Beschwerden etwa wegen verspäteter Pakete, falsch zugestellter Briefe und langer Wartezeiten am Schalter hatte sich laut Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf gut 12.500 mehr als verdoppelt. Foto: Sebastian Kahnert dpa

Berlin (dpa) - Im Zuge einer Reform des Postgesetzes will Wirtschaftsminister Peter Altmaier prüfen, ob die Post künftig nur noch an fünf Tagen pro Woche zustellen muss.

Außerdem will er die Rechte von Verbrauchern stärken und den Wettbewerb im Briefmarkt fördern. Die Bundesnetzagentur soll mehr Befugnisse erhalten mit mehr Möglichkeiten für Sanktionen. Das sehen Eckpunkte vor, die der CDU-Politiker am Donnerstag vorlegte.

Das EU-Recht verlangt nur eine Postzustellung an fünf Tagen pro Woche, die nationale Regelung in Deutschland sieht sechs Zustelltage vor. Dirk Klasen, Sprecher der Deutschen Post, sagte: "Wir begrüßen es, dass das Postgesetz nach 20 Jahren auf den Prüfstand kommt." Das Kommunikationsverhalten der Menschen habe sich deutlich verändert. Die Briefmenge gehe jedes Jahr um zwei bis drei Prozent zurück. "Es ist nachvollziehbar, dass das Bundeswirtschaftsministerium auch die Zahl der Zustelltage zur Diskussion stellt, um diese am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Bei uns macht die Briefzustellung montags zum Beispiel weniger als zwei Prozent der Wochenmenge aus."

Um die Rechte von Verbrauchern zu stärken, sind zum Beispiel effektivere Beschwerdeverfahren geplant. Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur soll verbindlich werden, dies zielt vor allem auf den Marktführer Deutsche Post. Bei Verstößen gegen Qualitätsvorgaben sollen Bußgelder drohen. "Falls es verbindliche Schlichtungsverfahren geben sollte, werden wir uns daran halten", sagte Klasen. "Die Frage ist aber, ob das für den Kunden der richtige Weg ist."

Hintergrund der geplanten Reform, die bis zum Herbst 2020 über die Bühne gehen soll, sind auch sprunghaft gestiegene Beschwerden über Postdienstleister. Die Zahl der Beschwerden etwa wegen verspäteter Pakete, falsch zugestellter Briefe und langer Wartezeiten am Schalter hatte sich nach Angaben der Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf mehr als 12.500 verdoppelt. Zwar sinkt die Briefmenge seit Jahren, zugleich aber werden durch den Boom im Onlinehandel deutlich mehr Pakete versendet.

Verbraucher sollen nun mehr Rechte bekommen, wenn sie Ärger mit Post- oder Paketdiensten haben - unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung sind. Als denkbar gilt etwa, dass es klare Vorgaben für die Unternehmen gibt, wie und wie lange sie tagsüber erreichbar sind und bis wann sie auf Beschwerden reagieren müssen. Eine erhebliche Wirkung zeigen könnte auch die Verpflichtung, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

In der Pflicht seien zunächst die Postdienste selbst, heißt es in den Eckpunkten. Probleme könnten in der Regel am schnellsten und einfachsten zwischen Kunde und Anbieter geregelt werden. Diese Verfahren sollen aber nun gesetzlich vorstrukturiert werden. Scheitern diese, soll es verbindliche Schlichtungsverfahren geben. Außerdem soll es mehr Transparenz geben darüber, welche Leistungsqualität Kunden bei bestimmten Produkten haben: "Werden Qualitätsvorgaben nicht eingehalten, müssen die Nutzer diese Mängel wirksam geltend machen können."

Das Ministerium will laut Altmaier außerdem sicherstellen, dass auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen in den Städten und auf dem Land gewährleistet sei. Die Reform sieht vor, dass die Post künftig an die Bundesnetzagentur melden muss, wenn sie eine Filiale oder einen Briefkasten dicht machen will. Die Behörde könnte das dann aus bestimmten Gründen verbieten.

Im Briefmarkt will Altmaier mehr Wettbewerb. Mehr als zehn Jahre nach der vollständigen Liberalisierung der Postmärkte habe sich dort der Wettbewerb nicht in dem Maße entwickelt, wie es aus Nutzersicht wünschenswert wäre. Die Marktregulierung soll effektiver ausgestaltet werden. So sollen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur verbessert werden, missbräuchliche Preise in wettbewerbsintensiven Bereichen zu erkennen und zu unterbinden.

Aus der Opposition im Bundestag kam Kritik an Altmaiers Plänen. Der Linke-Politiker Pascal Meiser bemängelte den Vorschlag, die Lizenzpflicht für Briefdienstleister abzuschaffen und durch eine einfache Meldepflicht zu ersetzen, wie sie heute bereits für die Paketbranche gelte. "Eine weitere Absenkung der Qualitätsstandards bei der Briefzustellung dürfte die Folge sein."

Die Grünen-Politikerin Katharina Dröge sagte, es sei gut, wenn Altmaier die Verbraucherrechte stärken wolle. "Allerdings hat Altmaier gerade erst das Porto erhöht und will jetzt auch noch die Postzustellung auf fünf Tage begrenzen. Das stärkt nicht die Postkunden, sondern macht die desaströse Service-Situation noch schlechter." Was in Altmaiers Eckpunkten völlig fehle, sei eine Verbesserung der "katastrophalen Situation" der Zusteller, vor allem bei den Paketdiensten.

"Die Verbraucher können von einer Stärkung der Bundesnetzagentur und des Wettbewerbs auf dem Postmarkt profitieren", sagte der FDP-Politiker Reinhard Houben. "Offensichtlich treibt Peter Altmaier das schlechte Gewissen, seit er mit großem Nachdruck die unangemessene Portoerhöhung durchgedrückt hat." Seit dem 1. Juli kostet ein Standardbrief 80 Cent und damit 10 Cent mehr als zuvor. Auch andere Sendungsarten wurden teurer. Die Erhöhung war umstritten.