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Verurteilung "Freiheit" auf Bewährung

Die drei Schönebecker Jugendlichen, die im Oktober letzten Jahres eine Tankstelle in der Jakobsstraße überfallen haben, wurden verurteilt.

Von Emily Engels 09.12.2015, 00:01

Schönebeck l Die Uhr im Amtsgericht schlägt 8.30 und alle Betroffenen stehen vor Saal 313, wo das Urteil für die drei jungen Tanksstellenräuber gesprochen werden soll. Nur Jakob L.* ist nicht da. Der 22-jährige Schönebecker gehört zu der Gruppe von Jugendlichen, die am 21. Oktober 2014 die Tankstelle in der Jakobsstraße überfallen hat. Zusammen mit Justin R.* (16) und Dominic K.* (17) hat er Tabak, Alkohol sowie Bargeld im Wert von 270 Euro mitgenommen (die Volksstimme berichtete mehrfach). Jakob L. soll es gewesen sein, der Ursula W.*, damals Mitarbeiterin in der Tankstelle, in einen Raum zurückgedrückt und eingesperrt haben soll.

„Die jungen Männer waren schwarz gekleidet, Justin R. hatte ein einer Machete ähnelndes Werkzeug dabei und Jakob L. hatte ein Küchenmesser von zu Hause mitgebracht“, erklärt Richterin und Amtsgerichts-Chefin Sigrun Lehmann. Deshalb könne man von einem geplanten Raub ausgehen. Im Fall von Jakob L., Justin R. und Dominic K. wird dieser von der Staatsanwaltschaft als „schwerer Raub in minder schwerem Fall“ eingeschätzt, so die Richterin.

Es ist inzwischen eine gute halbe Stunde im Amtsgericht vergangen und Jakob L. ist noch immer nicht zu dem Gerichtstermin erschienen. Lehmann und die Staatsanwaltschaft entscheidet, das Urteil ohne ihn auszusprechen. Jakob L. wird zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss in dieser Zeit 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und soll zusätzlich zur Suchtberatung gehen. Dominic K. wird zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt. Zudem bekommt er für sechs Monate einen Bewährungshelfer. Der 16-jährige Justin R. bekommt ein strengeres Urteil: Drei Wochen Jugendarrest und ein Jahr und vier Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Zusätzlich muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Justin R., der bereits für mehrere Gewalttaten bei der Polizei bekannt ist, habe seine Aggressivität nicht im Griff, begründete Richterin Lehmann das Urteil.

*Name von der Redaktion geändert