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Volksstimme-Serie stellt Änderungen zur Gefahrenabwehrverordnung vor – Heute: Vermeiden von ruhestörendem Lärm Stadtordnung: Mittags bleibt der Rasenmäher aus

30.08.2012, 13:38

In Magdeburg gilt seitdem 14. Juli die veränderte Stadtordnung mit neuen Regeln für alle Bereiche des öff entlichen Lebens. Die Volksstimme beantwortet in einer Seriealle Fragen rund um die neuen Regeln. Heute: Ruhestörender Lärm.
Wann darf ich meinen Rasenmäher anwerfen und spielt die Lautstärke eine Rolle?
Der Betrieb von Rasenmähern ist von Montag bis Samstag zwischen 7 und 13 Uhr bzw.15 und 20 Uhr zulässig. Für gärtnerische oder gewerbliche Betriebe gilt die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr nicht, wenn die Arbeiten üblich sind. Die Lautstärke spielt dabei nur indirekt eine Rolle. Grundsätzlich gilt zu jeder Zeit (also auchaußerhalb der genannten Ruhezeiten),dass niemand Lärmverursachen darf, der nach den Umständen vermeidbar und geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft (mindestens zwei Nachbarn) erheblich zu belästigen. Dies bedeutet, solange der Rasenmäher eine bauarttypische Lautstärke hat, liegt kein Verstoß vor. Ist der Rasenmäher aber wegen einer Beschädigung (zum Beispiel Krümmer defekt) deutlich lauter und wird in der Nähe einer Nachbarschaft betrieben, kann die Lautstärke durchaus eine wichtige Rolle spielen. Wann darf ich Bauarbeiten vornehmen, in der Wohnung bohren und von wann bis wann darf der Hund bellen?
Für Bauarbeiten und Bohren in der Wohnung gelten die gleichen Regelungen wie für das Rasenmähen. Aber hier ist zu beachten, dass möglicherweise über die Hausordnungd es Vermieters strengere Maßstäbe gelten. Beim Hundegebell kommt es immer auf den Einzelfall an. Genau festgelegte Ruhezeiten gibt es dafür natürlich nicht. Gelegentliches Bellen, Anschlagen oder Jaulen ist nicht zu vermeiden und wird als zumutbar angesehen. In den Ruhezeiten muss sich aber der Hundehalter mehr bemühen, mögliche Belästigungen durch den Hund zu verhindern. Wird der Hund beispielsweise allein gelassen und bellt oder jault längere Zeit, dann hat der Hundehalter möglicherweise Lärm verursacht, der vermeidbar war. Was darf ich weiterhin nicht während der festgelegten Ruhezeitentun?
Sämtliche Tätigkeiten sindverboten, die die Ruhe unbeteiligterdritter Personen wesentlich stören. Dazu zählt auch das Hämmern, Holzhacken oder Ausklopfen von Matratzen. Nurbei dem Betrieb von Beschallungsanlagen, Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten beginnt die nächtliche Ruhezeit nicht um 20, sondern erst um 22 Uhr. Aber es existieren auch privatrechtliche Ruheansprüche. So zum Beispiel beim quietschenden Garagentor, dem krähenden Hahn oder der brummenden Umwälzpumpe am Swimmingpool. Dies sind normalerweise keine Themen für das Ordnungsamt oder die Polizei, auch wenn sie für einen Nachbarschaftsstreit sorgen können. Von wann bis wann darf ich laut feiern und ab welcher Lautstärke ist Musik zu laut? Ähnlich wie bei Hundegebell sind keine konkreten Zeiten oder Lärmwerte für Familienfeiern festgelegt. Es kommt auf den Einzelfall an. Außerhalb der Ruhezeiten darf die Musik die sogenannte Zimmerlautstärke übersteigen. Ansonsten darf die Nachbarschaft nicht erheblich belästigt oder die Gesundheit anderer Personen geschädigt werden. Wer kontrolliert und misst das?
Kontrollen werden vom Ordnungsamt und der Polizei vorgenommen. Messungen sind nicht erforderlich, weil konkrete Lärmwerte für allgemeine Ruhestörungen unerheblich sind. Reicht es aus, meine Nachbarn über eine Feier zu informieren, oder muss ich dennoch mit einem Bußgeldr echnen? Nein, es reicht nicht aus, den Nachbarn zu informieren. Das Gerücht, einmal im Jahr darf man laut sein, stimmt nicht. Natürlich kommt es darauf an,ob das nachbarschaftliche Verhältnis gut ist. Denn dann darf man bei gegenseitiger Rücksichtnahme sicherlich bei seltenen Anlässen mal etwas lauter sein und Ordnungsamt bzw.Polizei werden nicht gerufen. Von wann bis wann muss ich die Musikinstrumente meine rNachbarn ertragen und wie laut darf das sein? Das Thema Musikinstrumente ist in der Hauptsache eine privatrechtliche Thematik, weil hierzu in vielen Hausordnungen weitergehende und unterschiedliche Einschränkungen festgelegt wurden. Bei entsprechenden Problemen sollte man zuerst mit dem Musiker sprechen und danach (falls erforderlich) mit dem Vermieter. Bleibt auch dieser untätig, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. Während der Ruhezeiten gilt aber immer die sogenannte Zimmerlautstärke. Welche Ausnahmen gibt es für Arbeiten und wie kann ich einen Notfall belegen? Die Ruhezeiten sind nicht für Arbeiten verbindlich, welche der "Verhütung oder Beseitigung einer Gefahr für höherwertige Rechtsgüter"dienen. Wenn z.B. ein Dachdurch Sturm stark beschädigt wurde oder ein Wasserrohr in der Wohnung geplatzt ist, dann dürfen unverzüglich Reparaturarbeiten vorgenommen werden. Notfälle können zum einen durch Zeugen (auch aufnehmende Vollzugsbeamte) oder durch Rechnungen der beauftragten Firma belegtwerden.