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Blendgefahr Fahrradlicht darf nicht zu hoch eingestellt sein

An den kürzesten Tagen des Jahres sind Radfahrer oft im Dunkeln unterwegs. Umso wichtiger ist ein richtig eingestelltes Fahrradlicht. Gesehen werden, aber nicht blenden, heißt die Devise.

14.12.2020, 11:03
Tobias Hase
Tobias Hase dpa-tmn

München (dpa/tmn) – Ein Lichtpunkt am Horizont der Straße weist auf einen Radfahrer hin. Gut, wenn dieser dadurch für den Autofahrer deutlich zu sehen ist. Schlecht dagegen, wenn sein Licht Entgegenkommende blendet. Dem Radfahrer selbst fällt das nicht unbedingt auf, warnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Bayern. Doch ist der Scheinwerfer zu hoch eingestellt, gefährdet er damit andere.

Wer einen der neuen LED-Scheinwerfer vorne am Fahrrad hat, orientiert sich für die richtige Einstellung an der sogenannten Hell-Dunkel-Grenze. Der Lichtkegel unterteilt sich nämlich in einen unteren hellen und einen oberen dunkleren Bereich. Ist diese Grenze auf der geraden Strecke vor dem Fahrrad klar zu erkennen, ist das Licht gut eingestellt.

Befindet sich der helle Teil dagegen auch über der Fahrbahn, muss nach unten nachjustiert werden. Generell blenden LED-Lichter allerdings immer ein wenig. Entgegenkommende können das vermeiden, indem sie nicht direkt ins Licht blicken, sondern etwas daneben auf den Fahrbahnrand.

Licht messen mit Markierung

Hat man noch ein älteres Licht am Rad, greift eine alte Faustregel. Das Fahrrad steht dafür rund fünf Meter entfernt vor einer Wand. An dieser Wand wird die vorher abgemessene Höhe des Scheinwerfers markiert. Das Fahrrad wird nun gerade gehalten und das Licht angeschaltet. Muss dafür ein Rad bewegt werden, wird dieses ganz leicht angehoben, um es drehen zu können.

Nun wird geschaut, wo sich der Lichtkegel auf der Wand befindet. Liegt die obere Kante unterhalb der Markierung, ist alles in Ordnung. Ist die Oberkante dagegen über der Markierung, wird Gegenverkehr geblendet. Auch hier muss entsprechend nachjustiert werden.

© dpa-infocom, dpa:201214-99-685563/2