1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. Vermieter muss Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten

Streit um Betriebskosten Vermieter muss Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten

Vermieter können die Hauswartkosten auf die Mieter umlegen. Die Ausgaben für entsprechende Dienstleistungen müssen jedoch wirtschaftlich sein. Zur Orientierung können die Betriebskostenspiegel der Städten und Gemeinden dienen.

06.08.2018, 03:18

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen nicht vollkommen frei schalten und walten. Bei der Verwaltung ihrer Immobilie müssen sie vielmehr das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Da zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 18 C 46/17), über das die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (7/2018) des Deutschen Mieterbundes berichtet. Verstoßen sie gegen das Gebot, können Mieter zu viel abgerechnete Betriebskosten zurückfordern.

In dem verhandelten Fall stritten Vermieter und Mieter um eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Der Mieter sollte 305,34 Euro nachzahlen. Allerdings kritisierte der Mieter wiederum die Hauswartskosten als zu hoch und wollte die in der Betriebskostenabrechnung aufgeführten Kosten in Höhe von 304,72 Euro nicht zahlen. Aus seiner Sicht seien die Kosten für die entsprechenden Leistungen viel zu hoch.

Das sah auch das Gericht so: Laut Berliner Betriebskostenübersicht lagen die Kosten für Hausmeistertätigkeiten zwischen 0,06 Euro und 0,36 Euro pro Quadratmeter. In diesem Fall seien aber 0,67 Euro pro Quadratmeter veranschlagt worden. Damit habe der Vermieter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen.

Zwar habe ein Vermieter beim Abschluss von Verträgen einen Ermessensspielraum. Er müsse sich aber bemühen, einen günstigen Vertrag abzuschließen. Nimmt man die Kosten für die Gebäudereinigung hinzu, seien in diesem Fall Kosten von 0,47 Euro pro Quadratmeter angemessen.