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Schutz bei Arbeitsunfällen Arbeitgeber für Anmeldung zur Sozialversicherung zuständig

Mit dem Beginn eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Anmeldung zur Sozialversicherung vorzunehmen. Das gilt auch für Auszubildende.

28.07.2017, 03:39

Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber muss sich um die Anmeldung zur Sozialversicherung kümmern. Berufsstarter erhalten vom Chef ihren Sozialversicherungsausweis - falls nicht, sollten sie danach fragen.

Denn das Dokument und die darauf vermerkte Versicherungsnummer brauchen sie, wenn sie Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen wollen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund in einer Info-Broschüre aufmerksam.

Der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung greift nicht nur im Alter, sondern auch während der Ausbildung: So sind Berufseinsteiger beispielsweise bei Arbeitsunfällen ab dem ersten Arbeitstag abgesichert.

Bei Freizeitunfällen gilt der Schutz nach einem Jahr. Im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit steht ihnen nach sechs Monaten beispielsweise auch eine medizinische Rehabilitation zu.

Deutsche Rentenversicherung: Ratgeber für Berufseinsteiger