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Mindestens 515 Euro im Monat Zehntausende Azubis sollen von Mindestvergütung profitieren

Zehntausende Auszubildende bekommen weniger als 400 Euro im Monat. Sie sollen vom neuen Azubi-Mindestlohn profitieren. Mit der geplanten Reform sind noch weitere Änderungen geplant.

15.05.2019, 12:31

Berlin (dpa) - Auszubildende sollen ab kommendem Jahr mindestens 515 Euro im Monat erhalten. Damit gäbe es erstmals eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Azubis. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett beschloss.

Mit dem geplanten Gesetz von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) soll zudem die berufliche Weiterbildung gestärkt werden. Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr soll jährlich steigen: Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro.

Im zweiten Ausbildungsjahr soll sich die Mindestvergütung um 18 Prozent erhöhen, im dritten um 35 Prozent. Allerdings sollen die Tarifpartner auch nach unten von den neuen Untergrenzen abweichen können. Für an einen Tarif gebundene Unternehmen sollen so in bestimmten Regionen oder Branchen andere Vergütungen gelten können.

Ursprünglich hatte Karliczek für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestvergütung 504 Euro im ersten Lehrjahr vorgesehen. Dies hatte die SPD als zu niedrig abgelehnt.

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 fast 65.000 Azubis in Deutschland weniger als 400 Euro im Monat, weitere 50.000 unter 500 Euro - zusammen mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden. Unter der neuen Mindestlohn-Grenze lagen 2018 nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung beispielsweise Raumausstatter-Lehrlinge, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure mit 325.

Mit dem Gesetz soll zudem die Weiterbildung zu höheren Berufsabschlüssen gestärkt werden. Statt unzähliger Fortbildungsabschlüsse soll es künftig einheitlichere Abschlüsse geben. Eingeführt werden sollen dafür neue übergreifende Abschlussbezeichnungen. Dabei soll der neue "Bachelor Professional" dem heutigen Meister entsprechen. Beispielsweise auf dem Meisterbrief eines Bäckers soll künftig auch die Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional im Bäckereihandwerk" aufgeführt sein. Für noch höherwertigere Abschlüsse wie Betriebswirt soll es den Abschluss "Master Professional" geben, beispielsweise "in Betriebswirtschaft".

Mit diesen einheitlichen Bezeichnungen soll erreicht werden, dass die Berufsausbildung verstärkt als gleichwertig zur akademischen Bildung anerkannt wird. In anderen Ländern ohne duale Ausbildung soll besser erkennbar sein, welchem Universitätsabschluss die jeweilige Ausbildung entspricht.

Mit der Reform ist zudem geplant, Ausbildung in Teilzeit zu erleichtern. Dabei kann die Ausbildungsdauer im Einvernehmen mit dem Betrieb verlängert werden. Bisher kommt eine Teilzeitausbildung in der Regel nur in Frage, wenn jemand etwa wegen Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen das Gleiche in kürzerer Zeit lernt.

Bundesbildungsministerium

Koalitionsvertrag S. 65

bibb zu Ausbildungsvergütung