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Hundeattacke Bissige Wiederholungstäter in Calbe: Hunde in Gewahrsam genommen

Beim Gassi gehen ist die Angst ein steter Begleiter. Zumindest bis vor kurzem in Calbe. Dort haben Hunde wiederholt zugebissen, was zwei Artgenossen das Leben gekostet hat. Zudem wurden Menschen verletzt.

Von Sabine Lindenau 02.08.2021, 17:09
Ein Pitbull im Tierheim: Auch in Calbe soll es sich bei einem der bissigen Hunde um einen Listenhund dieser Rasse gehandelt haben. Die Vierbeiner wurden der Halterin nach dem erneuten Angriff entzogen ? vorerst.
Ein Pitbull im Tierheim: Auch in Calbe soll es sich bei einem der bissigen Hunde um einen Listenhund dieser Rasse gehandelt haben. Die Vierbeiner wurden der Halterin nach dem erneuten Angriff entzogen ? vorerst. Foto: dpa

Calbe - Zwei Attacken innerhalb von dreieinhalb Monaten in der Saalestadt Calbe: Die gleichen freilaufenden Hunde, darunter mindestens ein Listenhund, die bereits Mitte März einen Chihuahua totgebissen und eine 14-jährige Jugendliche verletzt hatten, haben erneut zugepackt. Am Abend des 30. Juni griffen sie einen Mischlingshund an. Dieser erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er später eingeschläfert werden musste. Der 62-jährige Besitzer des Mischlings wurde beim Versuch, die Hunde zu trennen, ebenfalls gebissen und musste sich im Krankenhaus behandeln lassen. Ein Zeuge, der die Tiere mit einer Holzlatte in die Flucht jagen konnte, war noch zu Hilfe geeilt. Für den Mischling war es jedoch schon zu spät.

Die zweite Attacke

Der Fall sorgt für Aufsehen und Ängste in Calbe. Eine besorgte Leserin meldete sich bei der Volksstimme und berichtete von dem zweiten Vorfall, der sich in der Stadt herumgesprochen hatte. Eine Nachfrage bei der Polizei ergab: Die Hunde waren tatsächlich erneut übergriffig geworden.

Aus „verfahrenstechnischen Gründen“ hatte die Polizei Ende Juni aber nicht darüber berichtet. Sie wollte wohl keine schlafenden Hunde wecken. In dem Fall die Halterin der Beißer. Denn: Die Tiere, bei denen es sich in einem Fall um einen Listenhund der Rasse Pitbull Terrier handeln soll, wurden der Besitzerin am Morgen darauf durch das Ordnungsamt der Stadt Calbe in Zusammenarbeit mit den Regionalbereichsbeamten entzogen und in amtlichen Gewahrsam genommen. Laut Angaben der Polizei wurden sie ins Tierheim gebracht. Die Halterin wird sich wie schon im März wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen. Das gilt für die verletzten Menschen.

Bei den Hunden, die durch die Bisse ihr Leben lassen mussten, kommt das Strafgesetzbuch hingegen nicht zum Einsatz. Polizeisprecher Marco Kopitz erklärt: „Eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne kann nach geltendem Recht nicht fahrlässig begangen werden. Daher regeln sich die Übergriffe unter den Hunden über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).“

Hier komme das Schadensersatzrecht zum Tragen. Denn: Tiere werden gemäß Paragraf 90a BGB Sachen gleichgestellt.

Absolut kein Trost für die Besitzer, die sicher noch immer um ihre verstorbenen Fellnasen trauern.

Der erste Angriff im März

Rückblende: Am 14. März dieses Jahres war eine 14-Jährige gemeinsam mit einem zwölfjährigen Kind und zwei Hunden in Calbe in der Nähe des Bootshauses an der Kleinen Fischerei spazieren. Plötzlich tauchten zwei freilaufende Hunde auf. Der Pitbull griff den Chihuahua der 14-Jährigen an und tötete ihn. Das Mädchen wurde dabei selbst an der Hand verletzt und musste ins Klinikum Magdeburg gebracht werden. Die Hunde waren vom Grundstück ihrer Halterin entlaufen. So soll es laut Polizeiangaben auch bei der Wiederholungstat Ende Juni gewesen sein.

„Wir haben sehr schnell reagiert“, erklärte Calbes Bürgermeister Sven Hause auf Volksstimme-Nachfrage. Sowohl das Veterinäramt des Salzlandkreises als auch das Landesverwaltungsamt wurden direkt eingeschaltet. Der Landkreis ist allerdings nicht zuständig, das Calbenser Ordnungsamt war in der Pflicht, sich zu kümmern. Und tat dies laut Hause auch umgehend. Wegen eines laufenden Verfahrens darf er allerdings keine weiteren Angaben machen.

Laufendes Verfahren

Aus diesem Grund hält sich auch das involvierte Landesverwaltungsamt (LVA) bedeckt. Die Stadt habe in enger Abstimmung mit dem LVA die Sicherstellung der Hunde bewirkt. Die Halterin wehre sich dagegen – „anwaltlich vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg vertreten“. Solange dieser Prozess anhält, bleibe die Sicherstellung der Tiere jedoch aufrechterhalten, erklärte die stellvertretende Pressesprecherin des LVA, Katharina Steinhardt.

Schon nach dem Vorfall im März habe die Stadt alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Die Hunde konnten seinerzeit allerdings bei ihrer Besitzerin bleiben. Das sei nach einem ersten Vorfall auch das übliche Prozedere, so Polizeisprecher Kopitz. Erst im Falle einer Wiederholungstat würden härtere Maßnahmen greifen. Ob die Besitzerin ihre Hunde auf dem Verfahrensweg zurückbekommt, bleibt abzuwarten.

Zeitnahes Urteil

Beim Verwaltungsgericht in Magdeburg sind zwei Verfahren anhängig. Zum einen geht es um die Herausgabe der Hunde, zum anderen um die Versagung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes. Mit einem Urteil könnte noch im August zu rechnen sein, so Christoph Zieger, Pressesprecher am Verwaltungsgericht.