Sicherungsverwahrung Augenwischerei

Von Bernd Kaufholz 03.12.2010, 04:16

Rund 500 bisher Sicherungsverwahrte in Deutschland sitzen zu Unrecht hinter Gittern. Das hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt und der Bundestag musste reagieren. Was er gestern auch tat.

Es kam eine Sicherungsverwahrung heraus, die zwar nicht mehr so heißt, aber trotzdem noch eine ist. Denn die bisher nach ihrer Strafhaft in Gefängnissen Weggesperrten nun in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen, ist Augenwischerei. Natürlich haben die Bundesländer die Möglichkeit, ihre Ex-Sicherungsverwahrten in "neue Einrichtungen" zu verfrachten. Doch welches Bundesland wird sich an den Neubau von separaten Unterkünften für diese Klientel außerhalb von Gefängnissen machen?

Was bleibt, ist die Psychiatrie – und somit eine andere Art von Maßregelvollzug. Und wie die Belegung dort aussieht und die Ausstattung mit Personal ist, ist allgemein bekannt. Es bleibt also beim Wegschluss.