Kreis erlässt Pflanzenverbrennungsverbot für Neustrelitz
Neustrelitz - In der Residenzstadt Neustrelitz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) dürfen ab Herbst keine pflanzlichen Abfälle mehr verbrannt werden. Darauf hat der Landkreis am Freitag hingewiesen. Das dafür nötige Verbot gelte vom 14. August an. Die entsprechende Allgemeinverfügung habe der Landkreis nun erlassen. Damit ist Neustrelitz nach Neubrandenburg die zweite Stadt im Großkreis, wo die traditionellen Frühjahrs- und Herbstfeuer in Gärten nicht mehr erlaubt sind.
Die Pflanzen-Abfall-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbietet laut Landkreis grundsätzlich das Verbrennen. Allerdings gestattete die Verordnung bisher Ausnahmen im März und Oktober, wenn Bürgern keine Möglichkeit für die umweltgerechte Entsorgung des Grünschnitts und pflanzlicher Abfälle zur Verfügung steht. In Neustrelitz gebe es einen Wertstoffhof, in Neubrandenburg eine Biotonne. Die Stadtvertreter von Neustrelitz hatten das Verbot im März beantragt.
Der Nachbarkreis Vorpommern-Greifswald hat bereits generell ein Verbrennungsverbot erlassen, ebenso wie Rostock.