OVG: Beschwerde gegen Testpflicht an Schulen erfolgreich
Hamburgs Corona-Inzidenz ist zurzeit niedrig, doch nach der Rückkehr aus den Sommerferien sollen sich alle Schüler wieder regelmäßig testen lassen. Dagegen ist Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich, hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt.

Hamburg - In einem Rechtsstreit um die Corona-Testpflicht an Schulen hat die Hamburger Schulbehörde eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten. Die Richter bestätigten in einem Beschluss vom 21. Juni die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den sogenannten Musterhygieneplan (Az. 1 B 114/21). Nach dieser Vorschrift müssen sich die Hamburger Schüler mindestens zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen, sofern sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen.
Die Eltern eines Grundschülers bestanden jedoch darauf, dass ihr Kind auch zu Hause einen Test machen könne. Mit ihrem Eil-Antrag hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Erfolg (Az. 2 E 1710/21), doch die Schulbehörde legte Beschwerde ein. Nun wies das Oberverwaltungsgericht den Einspruch der Schulbehörde zurück. Dieser sei nach Ablauf der Frist eingegangen, stellten die Richter fest. Zudem gehe aus der Rechtsgrundlage für den Musterhygieneplan hervor, dass ein Widerspruch gegen die Testpflicht aufschiebende Wirkung habe.
Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts erklärte, dass nun jeder betroffene Schüler der Testpflicht in der Schule widersprechen könne. „Jeder, der Widerpruch erhebt, kann sich darauf (den Beschluss des OVG) berufen“, sagte der Sprecher. Die Testpflicht als solche hielten die Richter allerdings grundsätzlich für rechtmäßig. Die Schulbehörde äußerte sich zunächst nicht zu der Gerichtsentscheidung.
Seit dem 6. April müssen sich Schüler in Hamburg mindestens zweimal pro Woche unter Aufsicht an der Schule testen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Als einzige Alternative war ein PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Seit dem 10. Juni reicht auch das Ergebnis aus einem Schnelltestzentrum.
Zurzeit sind Sommerferien, und nur wenige Hamburger Schüler, die an den sogenannten Lernferien teilnehmen, sind von der Vorschrift betroffen. Der reguläre Unterricht beginnt wieder am 5. August. Die aktuelle Corona-Verordnung, auf der der Musterhygieneplan fußt, gilt bis zum 30. Juli, die Schulbehörde hat jedoch angekündigt, dass die Testpflicht auch im neuen Schuljahr bestehen bleibt.
Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, zweifelte unterdessen am Sinn von Massentests für Schüler. „Ich frage mich, wie wichtig es tatsächlich ist, jedes symptomlos infizierte Kind durch Testung zu entdecken“, sagte Mertens der „Schwäbischen Zeitung“ (Montag) in Ravensburg. „Würde es möglicherweise reichen, jedes Kind mit Symptomen frühzeitig zu identifizieren und zu isolieren? Das mag zwar ketzerisch klingen, aber man sollte darüber nachdenken“, meinte der Chef der Stiko.