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Gerichtsurteil Lebenslange Haft für Kissen-Mord

Für den Mord an einer 91-jährigen Seniorin und die Plünderung ihres Kontos über Jahre wurde nun ein 75-Jähriger verurteilt.

02.12.2019, 23:01

Hamburg (dpa) l Eine 91-Jährige in Hamburg kennt ihren späteren Mörder seit sechs Jahren, ist völlig arglos. Der vermeintliche Freund mit Vorsorgevollmacht und eigenem Schlüssel kommt am 7. September 2017 in ihre Wohnung und erstickt die demente, gebrechliche und erblindete Frau im Rollstuhl. Für den heimtückischen Mord hat das Landgericht Hamburg am Montag einen 75-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Motiv sei Habgier gewesen, erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, Matthias Steinmann. Das Gericht spricht den Angeklagten auch des Betrugs in 37 Fällen schuldig. Es ordnet die Einziehung von fast 250 000 Euro an.

Der Angeklagte habe die Seniorin gewalt- und spurenarm töten wollen, führt der Richter aus und schildert das weitere Geschehen so: Als der Täter ihr kraftvoll einen Knebel in den Mund steckt und ihr ein Kissen ins Gesicht drückt, beginnt ein Todeskampf. Nach der Tat ruft der Angeklagte den Hausarzt an, der seine Patientin seit Jahren nicht mehr gesehen hat. Der Angeklagte erklärt dem Mediziner, er habe die Seniorin „eingeschlafen“ im Rollstuhl am Tisch gefunden. Der Arzt bescheinigt einen Hirntod und erlaubt die Feuerbestattung.

Dann klingelt es wieder an die Tür, eine Pflegekraft will das Mittagessen bringen. Sie sieht die tote Frau auf dem Bett liegen, wird von dem Angeklagten aber barsch abgewimmelt. Der Pflegedienst wird misstrauisch und ruft die Polizei. Die Beamten versiegeln die Wohnung und verabreden sich mit dem Hausarzt. Wenig später bemerkt ein Nachbar, dass der Angeklagte wieder in der Wohnung ist, und verständigt die Polizei.

Die Beamten stellen den 75-Jährigen. Er gibt zu, das Siegel gebrochen zu haben, weil er nach Unterlagen suchen wollte. Zu den Todesumständen sagt er, die alte Dame sei mit ihrem Rollstuhl umgestürzt. Als die Polizisten mit dem Hausarzt sprechen, erfahren sie von der ersten Todesversion und veranlassen eine Untersuchung im Institut für Rechtsmedizin, wo später Anzeichen für einen gewaltsamen Tod gefunden werden, die Todesursache aber nicht geklärt werden kann.

Trotz des verdächtigen Verhaltens laufen die Ermittlungen nur schleppend. Der Angeklagte kann die Wohnung leerräumen und für mehr als 200.000 Euro verkaufen.

Polizei und Staatsanwaltschaft durchleuchten später das Leben des Verdächtigen, doch erst im Dezember 2018 wird er verhaftet. Der angebliche Professor für Biologie entpuppt sich als ein vielfach vorbestrafter Betrüger und Hochstapler, wie Steinmann sagt.

Der Angeklagte lebte nach Feststellung des Gerichts ständig über seine Verhältnisse. Die Rente von 570 Euro habe nicht einmal für die Miete gereicht. Dennoch fuhr er Auto, hielt Tiere, pachtete eine Pferdekoppel. Die 91-Jährige sei zu seiner Geldquelle geworden. Von ihren Konten habe er insgesamt 94.000 Euro geplündert.

Kurz vor ihrem Tod hatte die 91-Jährige praktisch kein Geld mehr – nur noch ihre Wohnung. Und dem Angeklagten habe das Wasser bis zum Hals gestanden. Damit habe die Frau ihre Existenzberechtigung als Geldquelle verloren.