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Mordprozess Ist Hussein K. 33 Jahre alt?

Im Mordprozess gegen Hussein K. überrascht das Gericht mit neuen Informationen zu dessen Alter. Sie stammen vom Vater des Angeklagten.

Von Jürgen Ruf 08.12.2017, 23:01

Freiburg (dpa) l Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist seinem Vater zufolge wesentlich älter als angegeben – doch letzte Gewissheit bringt das nicht. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Freitag am Landgericht Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. Hussein K. wäre demnach 33 Jahre alt, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zudem hatte er gesagt, sein Vater sei tot.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Das Verbrechen hatte noch vor dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Entsprechende Gutachten stützen das, können ein konkretes Alter aber nicht nennen. Ein Urteil soll es im Frühjahr geben. Die Aussage des Vaters stehe im Widerspruch zu den Angaben, die Hussein K. in dem Prozess gemacht habe, sagte Richterin Schenk. Über das beschlagnahmte Handy von Hussein K. und einer dort eingespeicherten Nummer habe das Gericht den Vater im Iran telefonisch erreicht. Die Nummer hatte Hussein K. dem Gericht an den vergangenen Verhandlungstagen im November genannt. Über sie, sagte er damals, könne seine Mutter erreicht werden. Das Gericht wählte nun die Nummer – und erreichte den Vater.

Es gebe jedoch Unsicherheiten, sagte die Richterin: Der Dolmetscher, der das Telefonat im Beisein zweier Richter führte, habe darauf hingewiesen, dass es sich möglicherweise um Daten aus dem persischen Kalender handeln könnte. Diese müssten umgerechnet werden. Zudem habe der Mann angegeben, Analphabet zu sein. Es sei nicht auszuschließen, dass er nicht verstanden habe, dass er als direkter Angehöriger das Recht habe, keine Angaben zu machen.

Schriftlich liege das Dokument mit dem Geburtsdatum dem Gericht nicht vor, der Vater habe es am Telefon vorgelesen. Ob der Vater in dem Prozess persönlich als Zeuge erscheinen könnte, sei noch unklar.

Hussein K. nahm die Worte der Richterin ohne äußerliche Regung zur Kenntnis.