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Bundesregierung Verwirrung um Gesetzentwurf

Ein neuer Gesetzentwurf beeinhaltet Hilfen für Länder und Kommunen. Unter anderem bei den Flüchtlingskosten will der Bund unterstützen.

09.10.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Der Bund greift Ländern und Kommunen stärker als geplant unter die Arme und will sie mit weiteren Milliardensummen etwa bei den Flüchtlingskosten entlasten. Insgesamt stellt der Bund im Rahmen eines Gesetzentwurfes, der am Mittwoch beschlossen werden soll, 2019 weitere 6,85 Milliarden Euro an Hilfen für Flüchtlinge und sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Darüber hinaus wird in dem Gesetz wegen der frühzeitigen Tilgung des Fonds „Deutsche Einheit“ die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern neu geregelt, die Länder müssen nicht mehr für alte DDR-Schulden geradestehen und haben ab 2019 jährlich 2,24 Milliarden Euro mehr zur Verfügung.

Insgesamt geht es um eine Summe von 15,7 Milliarden Euro bis 2022, mit denen Länder und Kommunen vom Bund unterstützt werden. Für Verwirrung sorgte zunächst, dass drei unterschiedliche Bereiche in einem Gesetz zusammengeschnürt wurden: Flüchtlingskosten, mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau und eine Umstellung bei den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Daher dementierte das Bundesfinanzministerium von Minister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag Berichte, wonach über 15 Milliarden an weiterer Unterstützung für Flüchtlinge fließen sollen. Unterm Strich sind dies – zusammen mit 500 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau – für 2019 besagte 6,85 Milliarden Euro.

Dabei wird die Integrationspauschale für Flüchtlinge 2019 wegen höherer Ausgaben für die Kinderbetreuung auf 2,44 Milliarden Euro etwas erhöht. Hinzu kommen unter anderem Unterstützungszahlungen bei den Kosten für die Unterbringung (1,8 Milliarden) und die Kosten aus der „Spitzabrechnung“. Damit sind die Ausgaben pro Flüchtling gemeint, derzeit rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Momentan erhalten die Länder eine Unterstützung „von 670 Euro pro Asylbewerber und Verfahrensmonat zuzüglich pauschal 670 Euro für jeden abgelehnten Asylbewerber“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im September hatten sich Bund und Länder nach harten Verhandlungen auf diese neue Regelung für 2019 geeinigt, für die Zeit danach gibt es noch keine Klarheit. Dazu kommen in dem Gesetzentwurf aber knapp neun Milliarden Euro an zusätzlichen Geldern für die Länder aus den Umsatzsteuereinnahmen, über die sie frei verfügen können.

Der Grund: Über den Fonds „Deutsche Einheit“ wurden bisher alte DDR-Schulden getilgt, die Länder verzichteten dafür auf einen Teil der Umsatzsteuereinnahmen. Nun werden die Schulden in die Schulden des Bundes übernommen. „Dies steht in keinem Zusammenhang mit der Bewältigung von fluchtbedingten Integrationskosten“, betonte eine Sprecherin von Minister Scholz. „Die Bundesregierung hat solch ein Chaos selbst zu verantworten“, sagte der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf die Verwirrung durch den komplizierten Gesetzentwurf. „Sie schafft ständig neue Sondervermögen und Fonds, dem Bundeshaushalt fehlt es an Wahrheit und Klarheit“, kritisierte Fricke. „Das führt nur wieder zu neuem Frust über die Politik.“

Denn völlig unabhängig davon gibt es noch einen Asylfonds und diverse Töpfe des Bundes zur Finanzierung von Integrations- und Sprachkursen, Unterbringung von Flüchtlingen, für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mehr Bundespolizei. Insgesamt werden die Flüchtlingskosten von Bund und Ländern auf rund 14 Milliarden Euro im Jahr geschätzt, rechnet man Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen etwa in Afrika hinzu, sind es rund 20 Milliarden. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, begrüßte, dass der Bund weiter einen Teil der Flüchtlingskosten von Ländern und Kommunen stemmt. „Das schafft Klarheit für 2019. Eine Regelung über das nächste Jahr hinaus wird jedoch folgen müssen, damit die Kommunen längerfristig planen können“, sagte er der dpa.