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Corona-Auflagen Was nach dem Berliner Demo-Verbot kommt

Wird das Verbot der geplanten Berliner Großdemonstration gegen Corona-Auflagen Bestand haben?

27.08.2020, 06:28

Berlin (dpa) l Nach dem Verbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik in Berlin stehen nun voraussichtlich Gerichtsentscheidungen an. Die Veranstalter-Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart hatte angekündigt, gegen das Verbot der Polizei beim Berliner Verwaltungsgericht vorzugehen und wenn nötig auch das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Bis zum Mittwochnachmittag war beim Berliner Verwaltungsgericht noch keine Beschwerde gegen die Verbotsverfügung eingegangen. Wann nach einem Eingang erste Entscheidungen gefällt werden, ist offen. Auch Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), erwarten, dass Gerichte über die Demonstration entscheiden werden.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) argumentierte, die letzte ähnliche Querdenken-Demonstration am 1. August habe gezeigt, dass Demonstranten "sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen" hinwegsetzten. Daher sei auch jetzt wieder "mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen".

Es gehe nicht um eine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, "sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz". Er fügte hinzu: "Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird."

Zur größten Kundgebung am Wochenende hatte die Initiative für Samstagnachmittag 22 000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Am 1. August waren in Berlin Zehntausende Menschen auf die Straße gegangen. Weil viele Demonstranten weder die Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei die Kundgebung auf.

Die Initiative Querdenken 711 und die AfD warfen dem Senator nun vor, eine ihm missliebige Demonstration aus politischen Gründen verbieten zu wollen. Der Initiator der Demonstration, Michael Ballweg, schrieb, es gehe "nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, (...) sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer".

Ein Sprecher von Geisel wies das zurück: "Der Senat misst nicht mit zweierlei Maß. Es wird im Einzelfall entschieden. Es gibt nicht links erlauben, rechts verbieten. Das ist Unsinn."

Im Internet erschienen Aufrufe, am kommenden Wochenende trotzdem in die Hauptstadt zu reisen und zu protestieren. Teilweise wurde dabei Gewalt und politischem Umsturz gefordert.

Geisel zeigte sich laut einem "Tagesspiegel"-Bericht besorgt, dass es zu Gewalt kommen könnte. Es habe erhebliche Drohungen gegen seine Behörde und die Polizei gegeben, sagte er. Das verdeutliche das Gefährdungspotenzial des Teilnehmerspektrums. "Die Berliner Polizei wird mit mehreren tausend Beamten in der Stadt unterwegs sein, auch mit Unterstützung aus anderen Bundesländern, um das Verbot am Wochenende durchzusetzen", sagte Geisel. "Bewusste Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz lässt sich der Staat nicht gefallen, wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen."

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Ressortchef Maier, kann die Berliner Entscheidung "nachvollziehen." Bei der Demonstration am 1. August seien Auflagen "mutwillig missachtet worden. Wir stellen außerdem fest, dass von der rechtsextremistischen Szene stark mobilisiert wird", sagte Maier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag).

Auch der Berliner Grünen-Politiker Benedikt Lux verteidigte die Entscheidung. Man hätte diskutieren können, ob die Veranstalter noch eine zweite Chance verdient hätten. Der Innensenator habe sich für "den mutigeren, vernünftigen Weg entschieden", das zu verbieten. "Ich finde, das kann man mittragen", sagte er in der rbb-Abendschau. Der Veranstalter habe sich in seinem Hygienekonzept zum Beispiel gegen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ausgesprochen. Letztes Mal habe er es nicht geschafft, die Auflagen durchzusetzen.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis verteidigte ebenfalls die Berliner Entscheidung. "Die Versammlungsfreiheit ist nicht schrankenlos", sagte Battis der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Donnerstag). Bei Demonstrationen gehe es auch um die Erfüllung von Kooperationspflichten. "Wer geltende Vorschriften wie Abstand und Hygieneregeln bewusst nicht einhält und auch gegen Demonstrationsauflagen verstößt, der ist nicht friedlich", so der Jurist.

Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ist es Rechtsextremisten nicht gelungen, sich an die Spitze der Demonstrationen gegen die Corona-Politik zu setzen. Zwar hätten rechtsextremistische Parteien dies in den vergangenen Monaten immer wieder versucht und intensiv für die Teilnahme an diesen Demonstrationen geworben, sagte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang dem ARD-Magazin "Kontraste". Nach der Wahrnehmung des Verfassungsschutzes seien diese Versuche aber "nicht besonders effektiv." Rechtsextremisten sei es nicht gelungen, die "Hoheit über das Demonstrationsgeschehen zu bekommen".

Zwar sehe das Bundesamt für Verfassungsschutz bei den Demonstrationen "eine große Anzahl von Menschen, die den unterschiedlichsten Verschwörungstheorien anhängen", betonte Haldenwang. Das sei aber alles im Bereich dessen, "was sich noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt".