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Nach Anschlag Bundesländer sichern jüdische Einrichtungen

Bayern bewilligt weitere drei Millionen Euro für technische Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Objekten - und der Rest?

Von Bernd Kaufholz 19.10.2019, 01:01

Magdeburg l Jüdische Einrichtungen in Deutschland – wie wurden sie vor den Anschlägen in Halle geschützt, wie danach? Diese Frage stellte die Volksstimme den Landesinnenministerien.

Berlin: In der Bundeshauptstadt gibt es rund 60 jüdische Einrichtungen – von der Kita bis zum Friedhof. Einige, wie das jüdische Museum und Synagogen, sind als hochsensibel eingestuft und genießen Objektschutz. Nach Halle wurde der Schutz sichtbar hochgefahren. Bis zum Ende der jüdischen Feiertage soll die erhöhte Sicherheitslage beibehalten werden.

An Jan Kippur (8./9. Oktober) standen vor der Erfurter Synagoge Polizeiposten. Auch in Thüringen mit mehr als 400 jüdischen Einrichtungen wurden die Schutzmaßnahmen nach Halle verstärkt. Damit sollen sogenannte Anschlusstaten verhindert werden. Die Schutzmaßnahmen reichen von Streifen (auch zivil) bis zur technischer Bewachung.

Nach den Anschlägen wurde der Schutz der 67 Objekte in Nordrhein-Westfalen erhöht. Sensible Orte werden an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr bewacht – von losen Streifen bis zu feste Posten. Besonders die Synagogen in Düsseldorf und Duisburg.

Bayern: Die Landesregierung hat sich am 15. Oktober eingehend mit der Sicherung der 182 jüdischen Einrichtungen, davon 28 Synagogen, befasst. Das Gefährdungspotenzial jeder Einrichtung wird kontinuierlich und im Einzelfall eingeschätzt. Dauerhafte Polizeiposten gibt es während der Gebetszeiten oder öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der israelitischen Kulturgemeinden in München und Nürnberg. Regelmäßig gibt es Beratungs- und Sicherheitsgespräche mit den jüdischen Gemeinden. 13 Millionen Euro hat die Staatsregierung in der Vergangenheit für die Bau- und technische Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Nach Halle wurden weitere drei Millionen Euro bewilligt.

Im Land Brandenburg wurden nach Halle bis auf Weiteres rund um die Uhr Polizisten vor sechs herausragenden Objekten postiert. Dazu gehören Einrichtungen der jüdischen Gemeinde in Potsdam und die Synagoge in Cottbus. Bei der Gefahreneinschätzung stützt sich Brandenburg grundsätzlich auf die bundesweit geltende Bewertung des Bundeskriminalamts und eigener Erkenntnisse.

Am höchsten jüdischen Feiertag Jan Kippur wurden in Rheinland-Pfalz an jüdischen Objekten Streifen eingesetzt und bei Veranstaltungen Dauerposten. Nach Halle wurde die Sicherheitslage von 17 Einrichtungen neu bewertet. Die Objekte wurden auf ihre Sicherheit überprüft und wo nötig nachgerüstet. Dazu hat die Landesregierung Kontakte zu den jüdischen Gemeinden aufgenommen.

In Schleswig-Holstein geht das Innenministerium davon aus, dass die Anschläge in Halle im Bundesland nicht zu einer „gesteigerten konkreten Gefahr führen“. Trotzdem sind die polizeilichen Maßnahmen verstärkt worden.

Wie der Hamburger Innensenat mitteilte, steht die Polizei des Stadtstaates in ständigem, bundesweitem Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden. Bezüge zur Tat in Halle gebe es in Hamburg nicht. Auch von einem bevorstehenden, ähnlichen Szenario sei nicht auszugehen.

Die Gefährdungssituation der rund 200 jüdischen Einrichtungen in Niedersachsen wird derzeit neu bewertet und aktualisiert. Zur Zeit werde mit den jüdischen Gemeinden darüber beraten, ob mehr Polizeipräsenz benötigt wird.

In Baden-Württemberg wurde an den Synagogen ständige Posten eingerichtet. Jede jüdische Gemeinde ist darüber informiert, wer bei der Polizei Ansprechpartner ist.