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Verkehrssünder Bis zu zehn Jahre Haft für Raser

Wer Einsatzkräfte beim Unfall behindert, wird bald zur Kasse gebeten. Der Bundesrat hat härtere Strafen für Verkehrssünder beschlossen.

22.09.2017, 19:24

Berlin (dpa) l Der Bundesrat hat den Weg für eine Reihe von Neuregelungen freigemacht, die härtere Strafen für Verkehrssünder vorsehen. Sicherheitsexperten begrüßten das, mahnten aber zugleich mehr Polizeikontrollen an.

Raser und illegale Autorennen: Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte die Strafverschärfung dringend erforderlich. Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen und in Städten bringen immer wieder Menschen in Gefahr. Im März hatte das Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser des Mordes schuldig gesprochen. Bei ihrem Rennen starb ein 69-Jähriger.

Handy am Steuer: Leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer künftig teurer zu stehen. Dafür wird das lange bestehende Handy-Verbot verschärft, das vielfach missachtet wird. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, Ablenkung sei eines der größten Unfallrisiken. Die Gewerkschaft der Polizei mahnte auch mehr Kontrollen an. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte die Neuregelung als überfällig. Kritisch sei aber, dass ein „kurzer“ Blick auf Geräte weiter möglich sei. Menschen hätten ganz individuelle Interpretationen für „kurz“.

Behindern von Rettungskräften: Abschreckendere Geldbußen sollen Autofahrer dazu bringen, Rettern und Polizei den Weg frei zu machen, die zum Beispiel zu Unfällen eilen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro künftig mindestens 200 Euro berappen – und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot.

Der Bundesrat stimmte außerdem für einige Änderungen der Bundesverordnung. Demnach sollen generell mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn verschaffen – auch unabhängig von einer Rettungsgasse.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, damit werde deutlich, dass es um kein Bagatelldelikt gehe. Wenn manche Notgassen nutzten, um beispielsweise in einem Stau nach vorn zu fahren, sei das „ein verabscheuenswürdiges Verhalten, das eben nicht lediglich mit lausigen 20 Euro Bußgeld bestraft werden darf“. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte darüber hinaus: "Rettungsgassenblockierer, Gaffer und diejenigen, die Polizei, Feuerwehr, Sanitäter und Notärzte im Einsatz behindern und womöglich sogar angreifen, handeln moralisch höchst verwerflich und gehören entschieden bestraft."

Burka am Steuer verboten: Muslimische Vollverschleierung am Steuer eines Autos ist in Deutschland künftig verboten. Eine Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts, die die Identifizierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert, ist damit nicht mehr zulässig. Somit wären auch Burka und Nikab – Varianten der muslimischen Vollverschleierung – am Steuer eines Autos nicht mehr erlaubt. Ein Verstoß gegen die Regelung wird mit einem Bußgeld geahndet. Motorradfahrer sind wegen der Helmpflicht nicht vom Verbot betroffen. Meinung

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) hat die zukünftig deutlich härteren Strafen für Raser als klares Signal gegen derartige Kraftprotzereien am Steuer begrüßt. Es werde deutlich gemacht, dass es eben nicht um Kavaliersdelikte gehe, sondern um gefährliche Straftaten, bei denen nicht zuletzt die Teilnehmer selbst schwerste Schäden erleiden könnten, sagte Keding am Freitag in Magdeburg. Aus Sicht von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) werden die Verschärfungen für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.