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Aufgespiesst Bitte Motor abstellen

Was das konkret für den Autofahrer bedeutet, kann nur gemutmaßt werden.

Von Axel Ehrlich 20.12.2018, 00:01

Magdeburg l Gilt das Überholverbot eigentlich nur für rote Autos? Ist es ausschließlich schwarzen Hunden verboten, ihr Geschäft auf der Wiese zu erledigen? Die Verbots- und Hinweisschilder sollen eigentlich klare Botschaften vermitteln – was ist zu tun, was ist zu lassen...

Statt dessen liefern sie jede Menge Spielraum für Interpretationen oder stellen, statt eine Antwort zu geben, weitere Fragen. Siehe Hund, siehe Überholverbot. Noch mehr Verwirrung: In Pechau bei Magdeburg zeigt ein Schild „Achtung Biber“ mit einer darunter abgebildeten Kröte. Was das konkret für den Autofahrer bedeutet, kann nur gemutmaßt werden. Vielleicht hüpfen Biber bei Pechau wie Kröten über die Straße? Das wäre immerhin sehenswert. Aber wer weiß das schon.

Vermutlich aus Protest gegen diese fortwährend schwelende Unklarheit hat ein Mensch im fränkischen Ort Dörfles Esbach das Schild „Bei geschlossener Schranke bitte Motor abstellen. Danke!“ endlich mal wörtlich umgesetzt. Wie man auf dem Bild sieht, hat er direkt neben dem Schild – pflichtgemäß einen alten Motor abgestellt.

Was der Polizei offenbar auch wieder nicht recht war. Denn die Beamten ermitteln jetzt tatsächlich wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die jedoch läge bestenfalls dann vor, wenn die Schranke gar nicht geschlossen war, als der Motor dort abgestellt wurde.