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Coronavirus Prostitution wieder erlaubt

In der Hamburger Herbertstraße wurde die erneute Zulassung der Prostitution gefeiert. Wegen Corona musste das Gewerbe pausieren.

15.09.2020, 12:08

Hamburg (dpa) l Mit einer Kunstaktion haben Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber in der Hamburger Herbertstraße auf St. Pauli die Wiederzulassung der Prostitution nach monatelangem Corona-Lockdown gefeiert. Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) enthüllte am Dienstag (15. September) ein Gemälde der niederländischen Pop Art-Künstlerin Maaike Dirkx, auf der sie die Gruppe Sexy Aufstand Reeperbahn verewigt hat, die sich seit Monaten mit Demonstrationen und Aktionen für die Aufhebung des Berufsverbots für Prostituierte eingesetzt hatte.

"Ich bin sehr froh, dass wir das hinbekommen haben", sagte Droßmann, mahnte aber zugleich: "Das ist etwas, das unter Beobachtung steht." Alle müssten sich an die strengen Auflagen halten. Im Sexy Aufstand Reeperbahn sind Prostituierte und Bordellbetreiber vertreten. Bereits im Juli hatte die Gruppe ein eigenes Hygienekonzept vorgelegt.

In den vergangenen Monaten sei "unter den Damen" ein Zusammengehörigkeitsgefühl entstanden, wie er es in den vergangenen 20 Jahren nicht erlebt habe, sagte Droßmann. Dieses gelte es, auch in Zukunft beizubehalten. "Herbertstraße und Prostitution in der Herbertstraße ist jetzt nichts mehr, was nebenher passiert."

Seit Dienstag (15. September) ist das "älteste Gewerbe der Welt" in Hamburg und Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen wieder zulässig – allerdings nur in angemeldeten Prostitutionsstätten. "Weiterhin verboten ist die Ausübung der Prostitution in jeglicher Art von Fahrzeugen und im Rahmen von Prostitutionsveranstaltungen", teilte die auch für Gesundheit zuständige Hamburger Sozialbehörde mit. Nach monatelangem Corona-Lockdown hatten sich beide Länder in der vergangenen Woche auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der Wiederzulassung der Prostitution verständigt.

Um das Infektionsrisiko gering zu halten, muss laut Sozialbehörde ein Hygienekonzept vorliegen. Weitere Auflagen sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, vorherige Terminvereinbarungen, Aufnahme von Kundenkontaktdaten, ausreichende Belüftung und ein Alkoholverbot. "Außerdem ist das Gewerbe nur im Verhältnis 1 zu 1 zu betreiben", hieß es aus dem Kieler Innenministerium.