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Todesstrafe Aus Hinrichtungsstätte soll Museum werden

Vor 35 Jahren wurde das letzte Todesurteil in der DDR vollzogen. Bürgerkomitee Leipzig will aus Ort der Repression Gedenkstätten errichten.

20.06.2016, 23:01

Leipzig (dpa) l Am Sonntag jährt sich zum 35. Mal der Tag der letzten Hinrichtung in Deutschland. In der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig wurde Werner Teske am 26. Juni 1981 von einem Scharfrichter erschossen. Das Ministerium für Staatssicherheit hatte dem Hauptmann des DDR-Geheimdienstes Spionage und Fahnenflucht vorgeworfen. Er wurde deshalb zum Tode verurteilt. Während die Todesstrafe in der westlichen Bundesrepublik bereits 1949 mit der Einführung des Grundgesetzes abgeschafft wurde, blieb sie in der DDR bis 1987 offiziell in Kraft. Das Bürgerkomitee Leipzig plant, die letzte zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig zu erhalten und zu einem Erinnerungsort auszubauen.

„Mit dem Tode bestraft werden konnten in der DDR NS-Verbrechen, Mord und schwere Staatsverbrechen sowie Spionage", berichtet Tobias Hollitzer vom Verein Bürgerkomitee Leipzig. Der Verein betreibt in der sogenannten „Runden Ecke“ ein Museum, das sich der Arbeit des MfS widmet.

Seit 1960 war die Hinrichtungsstätte in einem Justizkomplex in der Messestadt untergebracht. Dort wurden die zum Tode verurteilten Menschen zunächst mit einer sogenannten „Fallschwertmaschine“, einer Guillotine, hingerichtet, sagt Hollitzer. 34 Menschen sollen auf diese Weise getötet worden sein, darunter NS-Kriegsverbrecher und Mörder. Ab Ende der 1960er Jahre war im Strafgesetzbuch der DDR festgelegt, dass der Henker seine Opfer mit einem sogenannten „unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt“ zu töten hatte. 30 Verurteilte wurden bis 1981 so hingerichtet, unter ihnen auch vermeintliche Spione und Fahnenflüchtige.

Nach Recherchen der Stasi-Unterlagenbehörde verhängten die Gerichte seit Gründung der DDR 231 Todesurteile, von denen 160 vollstreckt wurden. Bei 5 Fällen sei bis heute nicht geklärt, ob die Todesstrafe tatsächlich angewandt wurde.

Als die DDR die Todesstrafe schließlich 1987 abschaffte, wollte das der damalige Staatsratsvorsitzende Erich Honecker (1912-1994) als Geste der Menschlichkeit verstanden wissen. Zu dieser Zeit stand aber auch der erste offizielle Besuch eines Staatsoberhaupts und Regierungschefs der DDR in der Bundesrepublik an.