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Arbeitsmarkt Mindestlohn bringt weniger Arbeitslose

Vor der Einführung des Mindestlohns waren die Befürchtungen vieler groß. Nach fünf Jahren zieht die Landesarbeitsagentur nun eine Bilanz.

02.03.2020, 08:16

Halle (dpa) l Der vor fünf Jahren eingeführte gesetzliche Mindestlohn ist nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten nicht wie von vielen befürchtet zum Jobkiller geworden. Im Gegenteil: "Der Rückgang der Arbeitslosigkeit hat sich fortgesetzt, und in den meisten Mindestlohnbranchen ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gestiegen", erklärte der Chef der Landesarbeitsagentur, Kay Senius, in Halle. Dazu beigetragen habe die stabile Konjunktur. Demnach ging die Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt zwischen 2014 und 2019 insgesamt um 36 Prozent zurück.

In teils überdurchschnittlichem Maße sei dies in sogenannten typischen Mindestlohnberufen geschehen. Dazu zählten die Fleischverarbeitung (-54 Prozent) oder Verkaufsberufe (-44 Prozent). Hingegen sei die Arbeitslosigkeit im Friseurgewerbe um knapp 4 Prozent gestiegen. Auch auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung habe sich der Mindestlohn nicht nachteilig ausgewirkt, erklärte Senius. Rund 5100 dieser Beschäftigungsverhältnisse seien in sogenannten Mindestlohnbranchen zwischen 2014 und 2019 dazu gekommen, etwa bei Kurierdiensten oder in der Gastronomie.

Aber: Ein Effekt des Mindestlohns habe offenbar darin bestanden, dass der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf Kosten der Minijobs gegangen sei, erklärte Senius. Zwischen 2014 und 2019 fielen demnach 10.800 Minijobs in den Mindestlohnbranchen in Sachsen-Anhalt weg. Allein bei Post- und Kurierdiensten waren es mehr als 4000 Minijobs, im Einzelhandel fast 3600 Jobs.

"Viele Unternehmen haben bereits im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns die Arbeitsverträge ihrer Minijobber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Viele davon in Teilzeit", erklärte Senius. Ein Jobkiller sei der Mindestlohn daher nicht gewesen. Bei der flächendeckenden Einführung zum 1. Januar 2015 waren es laut Bundesarbeitsministerium 8,50 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn stieg 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Minijobs sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit geringfügige Beschäftigungen mit einem Entgelt von höchstens 450 Euro im Monat oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen im Jahr.