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GeoblockingDiskriminierung beim Onlineshopping in der EU melden

Das Internet hat Einkäufe in anderen Ländern zum Kinderspiel gemacht. In der EU haben Online-Käufer sogar das Recht, zu denselben Bedingungen wie Inländer zu shoppen. Doch das klappt nicht immer.

03.02.2020, 14:31

Bonn (dpa/tmn) - Auch beim Onlineshopping genießen Verbraucher innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit. Das bedeutet: Gleiches Recht für ausländische und einheimische Kunden.

Wenn es bei Internetbestellungen in den Niederlanden, Dänemark, Spanien, Italien und Co Probleme gibt, finden Betroffene in vielen Fällen Unterstützung bei der Bundesnetzagentur. Darauf weist die Behörde hin.

Wer etwa daran gehindert wird, online bei einem Händler aus einem anderen EU-Land zu bestellen, dort mit seiner ausländischen Kreditkarte zu bezahlen oder auf die Seite des Anbieters in seinem Heimatland mit höheren Preisen umgeleitet wird, kann sich über dieses sogenannte Geoblocking beschweren.

Käufer dürfen nicht diskriminiert werden

Denn die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung zuständig, die seit Dezember 2018 gilt. Demnach darf in der EU beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen niemand wegen seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes diskriminiert werden.

Allerdings dürfen Händler das Liefergebiet für ihre Waren selbst bestimmen. Versendet also ein Anbieter grundsätzlich nur innerhalb seines Landes, liegt keine Diskriminierung vor.

Am einfachsten lassen sich Geoblocking-Beschwerden per Online-Formular bei der Bundesnetzagentur melden. Man kann aber auch eine E-Mail (geoblocking@bnetza.de) schreiben oder die Behörde zum Ortstarif anrufen (030/22 48 05 00).

Händlern drohen Bußgeldern

Ein Großteil der Beschwerden über Geoblocking betrifft den Angaben zufolge Bestellungen von Elektrogeräten, Bekleidung und E-Books. Wenn Anbieter zum Lösen von Problemen nicht kooperieren, können Geldbußen bis zu einer Höhe von 300 000 Euro verhängt werden.

Die Geoblocking-Verordnung kennt aber auch Ausnahmen: Dazu zählen Verkehrsdienstleistungen wie Flugtickets, Finanzdienstleistungen und audiovisuelle Dienste wie Streaming- oder Download-Angebote von Musik oder Videos. Hier hat die EU eigene Vorschriften erlassen oder sieht andere Initiativen vor.

Ausgenommen von der Verordnung sind außerdem Dienstleistungen im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich sowie Produkte, die in einzelnen Ländern der Preisbindung unterliegen, in Deutschland also zum Beispiel Bücher.

Mitteilung der Bundesnetzagentur

Online-Beschwerdeformular Geoblocking

Geoblocking-Informationen der Bundesnetzagentur

EU-Geoblocking-Verordnung