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Datenmissbrauch Identitätsdiebstahl bei Bank und Polizei melden

Flattern Rechnungen für angeblich bestellte Ware ins Haus, kann das ein Indiz für Identitätsdiebstahl sein. Was Betroffene dann tun sollten.

15.10.2020, 12:56

Mainz (dpa/tmn) - Unbekannte Anbieter buchen vom Konto Geldbeträge ab, Inkassounternehmen treiben Geld für nie bestellte Ware ein: So können die Folgen von Identitätsdiebstahl aussehen. In einem solchen Fall könnten Betrüger die persönlichen Daten anderer benutzt haben, um auf deren Kosten Verträge zu schließen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie rät, möglichst schnell die eigene Bank zu informieren.

Unberechtigte Abbuchungen können die Bank oder das Kreditkarteninstitut zurückbuchen. Meldet sich anschließend ein Inkassounternehmen mit einer Zahlungsaufforderung, bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung an.

Vorsichtshalber sollte man betroffene Konten oder Karten über den Notruf 116 116 sperren lassen. Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte das außerdem der Polizei melden. Das geht bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes, also einer virtuellen Polizeidienststelle. Eine Meldung sollte auch bei der Schufa und anderen Auskunfteien erfolgen.

Sparsam und vorsichtig mit den eigenen Daten sein

Oft gelangen Betrüger über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Daten. Mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten geht man daher generell vorsichtig um. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz bietet eine Handlungsempfehlung zum Identitätsdiebstahl an. Darin rät es etwa, keine sensiblen Transaktionen an öffentlichen Hotspots durchzuführen.

Es lohnt sich zu prüfen, welche Daten automatisch zu Cloud-Diensten hochgeladen werden und die Funktion gegebenenfalls zu deaktivieren. Passwörter aktualisiert man am besten regelmäßig und nutzt möglichst Zwei-Faktor-Authentifizierungen. Drahtlos-Verbindungen und GPS sollten bei Nicht-Nutzung deaktiviert werden. Vorsicht ist besonders bei Mails von unbekannten Absendern mit Anhängen oder Links geboten.

© dpa-infocom, dpa:201015-99-956088/2

Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Handlungsempfehlung Landeskriminalamt

Musterbrief für Widerspruch