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Lästiges Telefon-Marketing Verbotene Werbeanrufe melden

Unternehmen, die ihr Marketing mit telefonischen Werbeanrufen bestreiten, kann die Bundesnetzagentur mit hohen Geldbußen bestrafen - wenn Verbraucher Verstöße melden.

23.12.2019, 10:37
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Bonn (dpa/tmn) - Unerbetene Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. Für eine Beschwerde benötigt die zuständige Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren.

Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.

Firmen, die Verbraucher ungewollt mit ungewollter Werbung am Telefon (Cold Calls) überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden.

Gerade hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen ein Pay-TV-Unternehmen verhängt, das nach Angaben der Behörde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet hat und gegen das bereits mehrfach Bußgelder verhängt worden sind. Mehr als 1000 Anzeigen gegen das Unternehmen seien aufgrund der jüngsten Cold-Call-Welle bis zuletzt eingegangen.

Werbeanrufe sind immer dann rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.

Service:

Beschwerde-Kontakt: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede, Tel.: 0291/99 55 206, Fax: 0632/19 34 111, E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Beschwerde wegen Telefonwerbung einreichen

Pressemitteilung zum jüngsten Bußgeldfall