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Gericht Behörden dürfen Schul-Exkursion wegen Corona verbieten

Mathe-Aufgaben mal in der Natur, das finden Schüler Klasse -erst recht, wenn es dafür für eine Woche auf eine Hütte geht. Die Corona-Pandemie kann dem aber einen Strich durch die Rechnung machen.

09.11.2020, 08:29
Arno Burgi
Arno Burgi dpa-Zentralbild

Karlsruhe (dpa/tmn) - Auch wenn es wehtut: Die Behörden dürfen Schulexkursionen, bei der Schüler, Lehrer und eine Betreuungsperson in einer Hütte wohnen, aufgrund der Corona-Pandemie untersagen. Das gilt auch, wenn die ganze Klasse wie in der Schule unter sich bleibt.

Über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az.: 3 K 4126/20) informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im konkreten Fall traf das Urteil eine Freie Waldorfschule. Sie führt traditionell mit jeder zehnten Klasse im Rahmen des Mathe-Unterrichts ein einwöchiges Praktikum durch. Dabei werden Lehrsätze der Trigonometrie auf die Feldvermessung angewendet. Während des Praktikums wohnen Schüler, Lehrer und eine Betreuungsperson in einer Hütte.

Das Regierungspräsidium untersagte das Praktikum aufgrund der aktuellen Corona-Lage. Zu der Zeit galt die zweite Pandemiestufe, wonach nur eintägige außerunterrichtliche Veranstaltungen möglich waren. Die Trägerin der Waldorfschule wollte sich damit nicht abfinden und rief das Gericht an. Sie argumentierte unter anderem, dass Schüler und Lehrer während des Aufenthalts wie im Klassenverband in der Schule unter sich seien.

Der Antrag der Waldorfschule scheiterte. Nach den einschlägigen Bestimmungen wären mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie die Exkursion derzeit untersagt - und Ausnahmegenehmigungen nicht vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:201109-99-265774/2