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Grüner Daumen Schonzeit für Vögel: Vorerst nur noch Pflegeschnitte erlaubt

Im Frühjahr startet die Gartensaison. Eigentlich eine gute Gelegenheit, die Grünfläche einmal gründlich umzugestalten. Aber Vorsicht: Hecken und Bäume dürfen bis Herbst nicht mehr gerodet werden.

07.03.2019, 03:52

Bad Honnef (dpa/tmn) - Wer Bäume und Sträucher komplett entfernen oder sie radikal kürzen will, muss bis Oktober damit warten. Zwischen 1. März und 30. September sind nur Pflegeschnitte erlaubt.

Das heißt: Man darf die Gehölze nur noch formen. Darauf weist der Bundesverband Garten- und Landschaftsbau (BGL) hin. Das Verbot steht im Bundesnaturschutzgesetz. Es soll Tiere schützen, die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden.

Das Verbot umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben.