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Ausländische Rentenanrechte Bei Scheidung kann Versorgungsausgleich aufgeschoben werden

Trennt sich ein Ehepaar, wird in der Regel bei der Scheidung ein Versorgungsausgleich vorgenommen. Es kann aber Fälle geben, wo ein späterer Ausgleich von Vorteil ist, etwa wenn ein Partner auch Rentenansprüche aus dem Ausland besitzt.

11.06.2019, 13:14

Berlin (dpa/tmn) - Beim Versorgungsausgleich werden entstandene Rentenansprüche aufgeteilt. Hat ein Ehepartner auch ausländische Rentenanrechte erworben, kann es sinnvoll sein, diesen Versorgungsausgleich erst im Rentenfall vorzunehmen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Über einen entsprechenden Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main zu entscheiden (Az.: 4 UF 31/17). Das Paar lebte in Deutschland, die Frau stammte aber aus den USA und arbeitete unter anderem an einer Schule für Kinder der US-Streitkräfte. Sie zahlte nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, erwarb aber US-amerikanische Anrechte. Bei der Scheidung hatte das Amtsgericht den Versorgungsausgleich nur in Bezug auf die Rentenansprüche des Mannes vorgenommen, nicht aber auf die der Frau.

Dagegen wehrte sich der Mann und konnte sich beim Oberlandesgericht durchsetzen. Der Ausgleich sollte nicht bei der Scheidung erfolgen, da die Höhe der Anrechte auf Altersversorgung der Frau noch nicht abschließend geklärt sei und der Mann seine Ansprüche diesbezüglich nur in den USA geltend machen könne. Erfolge der Ausgleich der deutschen Anrechte für die Frau erst im Rentenfall, seien auch ihre eigenen ausländischen Anrechte bekannt.