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Altersvorsorge Lohnt sich Riestern über den Betrieb?

Die Riester-Rente hat nicht unbedingt den besten Ruf. Kritiker monieren mickrige Auszahlungen und hohe Kosten. In der betrieblichen Altersvorsorge wird Riester selten genutzt. Das kann sich ändern.

Von Monika Hillemacher, dpa 17.02.2021, 03:19
Silvia Marks
Silvia Marks dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Üblicherweise schließen Arbeitnehmer private Riester-Verträge ab. In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist riestern zwar auch möglich, spielte jedoch kaum eine Rolle.

Bislang waren finanzielle Nachteile die Ursache. Denn anders als bei privat abgeschlossenen Riester-Verträgen fielen bei der bAV sowohl auf die Beiträge als auch auf die ausbezahlte Rente Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Das machte betriebliches Riestern wenig lukrativ, Arbeitnehmer nutzten diese Vorsorgeform so gut wie nicht. "Die 18, 19 Prozent Sozialabgaben ließen sich renditemäßig nicht auffangen. Das war häufig das K.O.-Kriterium", sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

Betrieblicher Riester nachgebessert

Inzwischen hat der Gesetzgeber den Nachteil beseitigt: Die Sozialabgaben während der Auszahlungsphase sind gestrichen. Das wurde im Betriebsrentenstärkungsgesetz verankert. "Insofern sind Riester im Betrieb und Riester privat jetzt gleichgestellt", erläutert Britta Langenberg von der Verbraucherinitiative Finanzwende.

"Durch die Neuerung ist Riestern interessanter geworden", sagt der Vorstand des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein. Große Versicherungen versuchen inzwischen unter anderem über das Internet, Arbeitgebern Riester-Angebote schmackhaft zu machen, damit sie diese ins Altersvorsorge-Portfolio für ihre Beschäftigten aufnehmen.

Bringt das wirklich einen Schub?

Eine Renaissance der bAV-Riesterverträge beäugen Kleinlein wie Langenberg jedoch skeptisch. Die bekannten Probleme mit der Riester-Rente blieben, meinen sie. "Die Produkte sind weiterhin ineffizient", stellt Kleinlein generell fest.

Als Pferdefuß nennen beide Kritiker erstens die Kosten, zum Beispiel für Provisionen, die zu Lasten des Ertrags und damit der monatlichen Rentenzahlung für den Arbeitnehmer gehen, und zweitens den Rentenfaktor. Diese Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie alt jemand werden muss, um das investierte Kapital wieder herauszubekommen.

Lange Lebenserwartung einkalkuliert

Weil Versicherungen die garantierte Leistung lebenslang zahlen müssen, kalkulieren sie nach Ansicht der Kritiker mit absurd hohen Lebenserwartungen von 90 und mehr Jahren. "Das ist auch in der betrieblichen Riester-Rente nicht besser geworden", meint Kleinlein.

Je älter ein Sparer laut Kalkulation wird, desto geringer fällt seine monatliche Riester-Rentenrate aus. Die Folgen fasst Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg drastisch zusammen: "Wer früher stirbt, macht ein schlechtes Geschäft."

Förderung bringt einen Vorteil

Trotzdem weist Puzicha einen Vertragsabschluss nicht gänzlich von der Hand. Das hängt mit der staatlichen Förderung zusammen. Diese wurde vergangenes Jahr erhöht. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für Nachwuchs gibt es mehr. Einer Familie mit zwei Kindern schießt der Staat zwischen 720 und 950 Euro im Jahr zu.

Die Zulagen kommen der Rendite zugute. Außerdem können sie lukrativer sein als Steuervorteile, die Arbeitnehmer aus anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung, etwa der Entgeltumwandlung, generieren. "Familien, Geringverdiener und solche, die sehr wenig auf der Rentenuhr haben, sollten Riester prüfen", meint Verbraucherschützerin Puzicha.

Konditionen gut prüfen

Bevor Arbeitnehmer einen Riestervertrag im Rahmen der bAV unterschreiben, sollten sie die Konditionen prüfen. Das Hauptaugenmerk gilt den Gebühren. Diese fallen meistens sowohl bei Abschluss als auch während der Auszahlungsphase an. Das kann die monatliche Rentenzahlung mindern.

Relativ günstige Kostenstrukturen dürften Riesterverträge beinhalten, die über unternehmenseigene Pensionskassen angeboten und abgeschlossen werden. "Die Abschlusskosten sind niedrig, weil die Kassen ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten", erläutert aba-Fachmann Stiefermann. Kleinere Firmen verfügen selten über eine Pensionskasse. Sie können Kontrakte direkt mit einem Riester-Anbieter vereinbaren.

Die Beiträge zur Riester-bAV zahlt der Arbeitnehmer von seinem Nettogehalt. Er erhält im Unterschied zur Entgeltumwandlung, also der steuerlich günstigen Umwandlung von Bruttogehalt in Vorsorgeansprüche, keinen Zuschuss vom Arbeitgeber. Um die für sie optimale Lösung zu finden, sollten Beschäftigte beide Altersvorsorgevarianten vergleichen, empfiehlt Klaus Stiefermann.

© dpa-infocom, dpa:210216-99-464912/4