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Expertin klärt auf Diese Versicherungen greifen bei Diebstahl auf Campingplatz

Das Gefühl von Freiheit, ein Hauch von Abenteuer - das reizt viele am Camping-Urlaub. Doch was, wenn man im Urlaub Opfer von Dieben wird? Greift dann eine Versicherung?

Von Interview: Falk Zielke, dpa 08.05.2019, 03:40

Hamburg (dpa/tmn) - Das Wohnmobil aufgebrochen, die Schubladen durchwühlt, die Wertsachen gestohlen - für Urlauber ist das ein Schreckensszenario. Stellt sich die Frage: Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?

Ja und Nein, lautet in etwa die Antwort: "Habseligkeiten beziehungsweise Hausratsgegenstände können auch im Campingurlaub versichert sein", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg im Interview. "Zumindest dann, wenn eine private Hausratversicherung abgeschlossen ist." Allerdings ist der Schutz eingeschränkt.

Wie sind meine Habseligkeiten im Campingurlaub geschützt?

Bianca Boss: Jede Hausratversicherung beinhaltet eine sogenannte Außenversicherung. Diese bewirkt, dass Hausratsgegenstände gegen die klassischen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert sind, zumindest wenn sich die Sachen nur vorübergehend außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes befinden.

Zu beachten ist allerdings, dass bei einem Einbruch in ein Campingmobil und dem Diebstahl von Gegenständen kein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung vorliegt. Der Markt bietet auch deswegen sogenannte Inhaltsversicherungen oder auch Campingversicherungen an.

Hier sollte sich jeder Verbraucher allerdings gut informieren, welche Risiken konkret versichert sind und ob spezielle Ausschlüsse vorhanden sind. Versicherungsschutz besteht hier meist gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, unter anderem durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl und Raub.

Was muss ich bei dieser Außenversicherung beachten?

Boss: Der Außenversicherungsschutz ist zeitlich begrenzt. Das heißt, er greift nur bei Sachen, die sich vorübergehend, in der Regel nicht länger als drei Monate, außerhalb des eigentlichen Versicherungsorts befinden. Die Höhe der Entschädigung ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei bestimmten Risiken - zum Beispiel Sturm und Hagel - können in der Außenversicherung weitere Einschränkungen gelten.

Und was ist mit Wertsachen?

Boss: Für Wertsachen gelten in Hausratversicherungen Summenbegrenzungen. Außerdem ist die beschriebene Besonderheit zum Einbruchdiebstahl beim Camping zu beachten.