1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Energieversorger dürfen Abschläge nur mit Zustimmung ändern

Abmahnung Energieversorger dürfen Abschläge nur mit Zustimmung ändern

Ein kalter Winter kann für Energiekunden teuer werden. Oft wird dann mit der Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung fällig. Um dies zu vermeiden, wollte ein Energieversorger die Abschläge frühzeitig anpassen. Doch ist ein solches Vorgehen ohne Zustimmung zulässig?

01.03.2018, 11:10

Hannover (dpa/tmn) - Energieversorger können Abschlagszahlungen nicht einfach anheben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover hin.

Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen die Abschläge grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden angepasst werden. Die Verbraucherschützer mahnten erfolgreich einen Energieversorger ab, der Kunden mit Verweis auf den kalten Winter darüber informiert hatte, die Abschlagszahlungen anheben zu wollen. Kunden sollten so erhöhte Nachzahlungen erspart bleiben.

Eine freiwillige Anpassung der Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode sollten Verbraucher gut abwägen, raten die Verbraucherschützer. Wer Nachzahlungen fürchtet, sollte zunächst anhand des Zählerstands prüfen, ob sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich erhöht hat. Dann kann eine Anhebung sinnvoll sein. Eine andere Möglichkeit ist, selbst monatlich etwas Geld für eine mögliche Nachzahlung beiseitezulegen.

Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen