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Ehrlichkeit zahlt sich aus Fundsachen müssen abgegeben werden

Geldbörsen, Handy oder Schlüssel - ärgerlich, wenn so etwas verloren geht. Umso schöner, wenn die Sachen gefunden und abgegeben werden. Finder bekommen sogar eine Belohnung.

02.10.2020, 04:37

Berlin (dpa/tmn) - Fundsachen müssen abgegeben werden. Finder dürfen Sachen, die mehr als 10 Euro wert sind, laut Gesetz nicht einfach behalten, erklärt die Stiftung Warentest. Wer sich daran nicht hält, macht sich strafbar. Denn das gilt als Unterschlagung.

Allerdings müssen die Finder dafür nicht alles stehen und liegen lassen. Die Sachen müssen in einer angemessenen Frist abgegeben werden, also zum Beispiel nach der Arbeit.

Abgegeben werden können Fundsachen im örtlichen Fundbüro, bei der Polizei oder dem Bürgeramt. Dabei sollten auch Fundort und der Zeitpunkt angegeben werden, an dem die Sachen entdeckt wurden. Wer seinen Namen und seine Adresse hinterlässt, kann auf Finderlohn hoffen.

Den bekommen ehrliche Finder, wenn die Eigentümer ihre Wertsachen zurückbekommen. Bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, drei Prozent bei Fundsachen, die mehr als 500 Euro wert sind.

Wenn sich niemand meldet, können die Fundsachen nach sechs Monaten vom Finder abgeholt werden. Die Sachen gehen dann in ihr Eigentum über. Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert.

© dpa-infocom, dpa:201001-99-788365/2

Paragraf 965 BGB