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Sturz auf dem Hof Mieter müssen mit manchen Gefahren rechnen

Gefahren können überall lauern. Mieter können deshalb nicht darauf setzen, dass ihr Vermieter das Mietobjekt vollkommen sicher gestaltet. Ein wenig aufpassen müssen sie schon selber.

12.08.2020, 12:14

Nürnberg (dpa/tmn) - Mieter müssen Gefahren auf dem Grundstück in einem gewissen Maß akzeptieren. Sie können nicht verlangen, dass der Vermieter alle Gefahren vollständig beseitigt.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 7 S 693/19), über das die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 14/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Mieter müssen sich demnach auch den Verhältnissen anpassen.

In dem verhandelten Fall war die Tochter der Mieter auf ihrem Fahrrad im Hof über beschädigte Bodenplatten gefahren und gestürzt. Vom Vermieter verlangte das Mädchen deshalb 20 000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Amtsgericht hatte sie damit keinen Erfolg. Die Vermieter könne darauf vertrauen, dass Eltern ihre Kinder auf Gefahren hinweisen, hieß es unter anderem zur Begründung.

Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Ein Vermieter müsse zwar alle Vorkehrungen treffen, um Mieter und ihre Angehörigen vor Schäden zu bewahren. Das Mietobjekt müsse aber nicht gefahrlos und völlig mängelfrei sein. Auch Mieter müssten sich den Verhältnissen anpassen.

In diesem Fall seien die Bodenplatten schon längere Zeit schadhaft gewesen. Die Kläger hätten die Gefahrenstelle also kennen müssen. Außerdem war die Stelle nicht zu übersehen.

© dpa-infocom, dpa:200812-99-139625/2