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Erbrechts-Tipp Schenkung eines Kommanditanteils an ungeborenes Kind

Wer noch zu Lebzeiten, sein Vermögen den Nachfahren vermachen möchte, kann eine Schenkung veranlassen. Dabei können sogar ungeborene Kinder begünstigt werden. Bei der Übertragung eines Kommanditanteils gibt es jedoch Einschränkungen.

26.09.2018, 03:37

Celle (dpa/tmn) - Auch ungeborene Kinder können erben, wenn sie schon gezeugt sind. Doch kann man auch Vermögen an noch ungeborene Kinder im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen? Das geht.

Wirksam wird die Übertragung aber erst mit der Geburt und gerichtlicher Genehmigung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 9 W 13/18) entschied. Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem verhandelten Fall übertrug eine Mutter in einem notariellen Vertrag ihren Gesellschaftsanteil an einer als Kommanditgesellschaft geführten Windkraftanlage an ihr Kind, dessen Geburtstermin in einigen Monaten errechnet war. Die Mutter wollte den Gesellschafterwechsel ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht verweigert dies.

Zu Recht, entscheiden die Richter: Der Gesellschafterwechsel könne erst dann eingetragen werden, wenn er vollzogen ist.

DAV Erbrecht