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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht, dann hat man als Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Man kann also die Kasse wechseln, auch wenn man noch nicht 18 Monate Mitglied war. Im Januar 2016 könnte dies für einige Menschen relevant werden.

22.12.2015, 10:32

Berlin (dpa/tmn) - Anfang Januar erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Mitglieder haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Aber sie müssen dabei auch eine Frist beachten.

Wichtig zu wissen: Mitglieder müssen bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der Zusatzbeitragssatz erstmals erhoben beziehungsweise erhöht wird. Sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht, sagt Projektleiterin Sabine Baierl-Johna von der Stiftung Warentest.

Grundsätzlich können Versicherte jederzeit ihren Vertrag kündigen. Voraussetzung dafür ist: Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate Mitglied, erklärt Baierl-Johna.

Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen müssen Versicherte ab Januar mehr zahlen. Durch die geplanten Erhöhungen variieren die Tarife der Anbieter dann noch stärker - ein Vergleich lohnt sich also. Gutverdiener können mehrere hundert Euro sparen, wenn sie wechseln, sagt Baierl-Johna.

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Produktfinder: Stiftung Warentest