Freiwillige Versicherung sichert Anspruch auf Arbeitslosengeld Abgesichert nach der Pflegezeit
Berlin (dapd) l Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen. Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern, ist eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenkasse möglich.
Grundsätzlich gibt es auch nach der Pflege nur dann Arbeitslosengeld, wenn die sogenannte Anwartschaftszeit erreicht wurde: Arbeitslose müssen in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versichert gewesen sein.
Die Anwartschaftszeit lässt sich aber auch durch freiwillige Einzahlungen erfüllen. Pflegepersonen, die sich für die sogenannte Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung entscheiden, zahlen derzeit 7,88 Euro pro Monat in West beziehungsweise 6,72 Euro in Ostdeutschland.
Voraussetzung für die Weiterversicherung ist, dass die Pflegetätigkeit mindestens 14 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Einkommen im Bemessungszeitraum, also den zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Der Bemessungszeitraum wird auf 24 Monate verlängert, wenn Versicherte im Jahr vor der Arbeitslosigkeit nur an weniger als 150 Tagen ihr übliches Einkommen erzielt haben, beispielsweise weil sie wegen ihrer Pflegeverpflichtungen nur in Teilzeit oder gar nicht gearbeitet haben.
Bei einer langfristigen Pflege kommen die geforderten 150 Tage allerdings auch im verlängerten Zeitraum nicht zusammen. In diesen Fällen wird das Arbeitslosengeld nicht einkommensabhängig, sondern pauschal nach Qualifikationsstufen berechnet.
Ledige, kinderlose Versicherte in der niedrigsten der vier Qualifikationsgruppen (ohne Ausbildung) können derzeit mit einem Arbeitslosengeld von 636,90 Euro in Ost- beziehungsweise 746,40 Euro in Westdeutschland rechnen. Akademiker kommen auf 1172,10 Euro in Ost- und 1322,70 Euro in Westdeutschland.
Ob sich die freiwillige Weiterversicherung lohnt, hängt letztlich von der Dauer der Pflegetätigkeit ab. Ist die Pflege auf höchstens zwölf Monate begrenzt, kann die Anwartschaftszeit auf das Arbeitslosengeld unter Umständen auch ohne Weiterversicherung erfüllt sein. Allerdings muss die Entscheidung schnell getroffen werden: Ein Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherungszeit möglich.
Weitere Hinweise gibt die Bundesarbeitsagentur im Internet unter http://url.dapd.de/Gto0um.