Leistungen während eines Klinikaufenthalts Arbeitslosengeld nun doch gewährt
Munter und fidel sind die Zwillinge von Jennifer Mohr aus Meitzendorf (Landkreis Börde). Kurz vor der Geburt der beiden Mädchen aber war ihre Mutti in großer Aufregung, weil sie nicht wusste, wie sie die Kinder ernähren und die Wohnung bezahlen sollte.
Was war geschehen? Unsere Leserin Jennifer Mohr war ab Anfang Februar dieses Jahres ohne Job. Sie hatte die Agentur für Arbeit allerdings einige Tage zu spät von der Kündigung unterrichtet und daher eine einwöchige Sperrzeit erhalten.
Doch genau während dieser von Amts wegen verhängten Sanktion wurde die Hochschwangere ins Krankenhaus eingewiesen.
Da sie just zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen der Arbeitsagentur erhielt, stünde ihr auch während des Klinikaufenthaltes kein Arbeitslosengeld I zu, meinte die Behörde und forderte die bereits angewiesenen Gelder zurück.
"Ich weiß mir keinen Rat mehr und brauche dringend Hilfe", bat die junge Frau die Leseranwalt-Redaktion um Unterstützung.
Ein typischer Fall von "Pech gehabt"?, fragten wir bei der Agentur für Arbeit an.
Denn wäre die werdende Mutter erst nach ihrer Sperrzeit ins Krankenhaus eingewiesen worden oder hätte sie womöglich gar keine bekommen, hätte sie ja bis zum Beginn des Mutterschutzes auch während des Klinikaufenthaltes Anspruch auf ALG I gehabt.
Bei der Überprüfung des Sachverhaltes im Fall von Jennifer Mohr blieb die Arbeitsagentur bei ihrer Entscheidung über die einwöchige Sperrzeit.
Korrigiert wurde aber, dass der jungen Frau danach das Arbeitslosengeld verwehrt wurde. "Frau Mohr erhält nach Ablauf der Sperrzeit bis zu dem Tag, ab dem ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt, Arbeitslosengeld", so die Mitteilung der Agentur für Arbeit.
Die Forderung, bereits ausgezahlte Leistungen zu erstatten, wurde storniert, das der Mutti der Zwillingsmädchen noch zustehende Geld vom Arbeitsamt überwiesen.