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Kreditwirtschaft Mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen an E-Ladesäulen gefordert

Der Staat fördert den Ausbau der Elektromobilität mit Milliarden. Ein E-Auto unterwegs aufzuladen ist noch relativ kompliziert. Banken und Sparkassen dringen darauf, dass Verbraucher überall mit ihren gewohnten Karten bezahlen können.

Von dpa Aktualisiert: 21.09.2021, 16:21

Frankfurt/Berlin - Die Kreditwirtschaft pocht vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat auf offene Bezahlsysteme an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos. „Im Sinne der Verbraucher muss man an jeder Ladesäule mit der Karte bezahlen können, die man im Portemonnaie hat“, betonte Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

„Nur wenn das Bezahlen so simpel ist wie beim Bäcker nebenan oder beim Tanken, wird die Elektromobilität akzeptiert werden.“ Der DSGV ist in diesem Jahr Federführer der in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen fünf großen Bankenverbände.

Eine Bankkarte für alle Ladesäulen

Die Bundesregierung hatte Mitte Mai eine überarbeitete Ladesäulenverordnung beschlossen. Demnach müssen Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten die kontaktlose Zahlung mit mindestens einer gängigen Debit- oder Kreditkarte anbieten. Dies soll für alle neuen Ladesäulen gelten, die vom 1. Juli 2023 an in Betrieb gehen. Die Länder waren jedoch uneins und vertagten die Entscheidung. Nun steht das Thema am 17. September erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Kontaktloses Bezahlen ist mit Girocards und Kreditkarten möglich, die einen sogenannten NFC-Chip besitzen. Außerdem kann mit einem Smartphone oder einer Smartwatch mit Diensten wie Apple Pay und Google Pay oder Banken-Apps kontaktlos Geld übertragen werden. Die Daten für die Abwicklung der Bezahlung werden verschlüsselt mit dem Terminal an der Kasse oder dem Bezahlautomat ausgetauscht, wenn Kunden Karte beziehungsweise Smartphone nah an das Gerät halten. Bei geringen Beträgen ist nicht einmal die Eingabe der Geheimnummer (PIN) nötig.

Mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen

Derzeit ist es vergleichsweise kompliziert, ein Elektroauto in Deutschland unterwegs zu laden: Es gibt nach Angaben der Bundesnetzagentur zwar inzwischen mehr als 46.000 öffentliche Ladesäulen (Stand 1. August 2021). Aber es gibt zugleich Hunderte Betreiber, Ladekarten, Vertragsmodelle und Tarife. Autokonzerne versuchen mit ganz unterschiedlichen Ansätzen, Käufer ihrer E-Autos den Alltag einfacher zu machen - und sie an sich zu binden.

„Verbraucher wollen Wahlfreiheit beim Bezahlen an E-Ladesäulen“, sagte dagegen Ingo Limburg, Leiter Marketing der Girocard bei Euro Kartensysteme und Vorstandsvorsitzender der Initiative Deutsche Zahlungssysteme. „Man muss sich nur mal vorstellen, man ist Autofahrer und kann nicht einfach an die nächste Tankstelle fahren, sondern muss schauen, wo sitzt mein Vertragspartner? Oder man steht an der Zapfsäule, kann den Preis nicht transparent erkennen und bekommt die Rechnung für die Tankfüllung erst in einem Monat.“ Auch Kunden aus dem Ausland, die mit ihrem E-Auto durch Deutschland fahren, wollten hierzulande einfach tanken und bezahlen können.

Kontaktloses Bezahlen hat zugenommen

„Ich sehe keine Argumente für die geschlossenen Systeme“, bekräftigte Schackmann-Fallis. „Die Kartenterminals sind preiswert, es gibt keine rechtlichen Einschränkungen. Mittlerweile wollen die Menschen mit ihrem E-Auto über Land fahren, laden also nicht nur in ihrer Heimatregion und wollen sich nicht erst autorisieren zum Aufladen.“

Gerade das kontaktlose Bezahlen durch Vorhalten etwa der Girocard, von denen Banken und Sparkassen in Deutschland rund 100 Millionen Stück in Umlauf gebracht haben, hat in der Corona-Krise einen deutlichen Schub bekommen. „Die Umfragen sind eindeutig: Karten spielen beim Bezahlen die dominierende Rolle. Die Menschen haben sich an das kontaktlose Bezahlen gewöhnt, nutzen selbst für kleine Beträge die Girocard. Es wäre absurd, wenn nicht jede Ladesäule diese Möglichkeit hätte“, sagte Schackmann-Fallis. „Wenn der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur öffentlich gefördert wird, dann kann das Bezahlen nicht rechtlich eingeschränkt werden.“